Der EuGH hat die für den transatlantischen Datentransfer höchst relevante Safe Harbor-Entscheidung bekanntermaßen im Oktober 2015 aufgehoben und damit eine wesentliche Grundlage für eine rechtmäßige Datenübermittlung an US-Unternehmen „kassiert“. Im Nachgang zu Unternehmensprüfungen durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten wurden zwischenzeitlich erste Bußgelder ausgesprochen und Verfahren abgeschlossen.
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