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OLG Jena/BGH: Aktuelles zur Abnahme bei Architektenleistungen

Die konkludente Abnahme einer Architekten- oder Ingenieurleistung kann darin liegen, dass der Bauherr nach Fertigstellung der Leistung und nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist keine Mängel der Architekten- bzw. Ingenieurleistung rügt, so das OLG Jena in seinem Urteil vom 07.05.2014 zum Az. 2 U 70/13 (vom BGH jüngst mit Beschluss vom 04.01.2017 zum Az. VII ZR 133/14 bestätigt).

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Hürden und Herausforderungen bei E-Mail-Werbung

Dr. Sascha Vander, LL.M. widmet sich in einem Fachbeitrag einer jüngeren BGH-Entscheidung zum Thema E-Mail-Werbung und den sich daraus ergebenden, zum Teil durchaus weitreichenden Folgen. Der Beitrag ist unter dem Titel "Neue Hürden für E-Mail-Werbung - zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 721/15" erschienen in: Der Betrieb 2017, 1251.

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Hürden und Herausforderungen bei E-Mail-Werbung

Dr. Sascha Vander, LL.M. widmet sich in einem Fachbeitrag einer jüngeren BGH-Entscheidung zum Thema E-Mail-Werbung und den sich daraus ergebenden, zum Teil durchaus weitreichenden Folgen. Der Beitrag ist unter dem Titel "Neue Hürden für E-Mail-Werbung - zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 14.03.2017 - VI ZR 721/15" erschienen in: Der Betrieb 2017, 1251.

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Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot durch Gewährung von Darlehenssicherheiten

Der BGH hat mit Urteil vom 21.03.2017 klargestellt, dass eine verbotene Auszahlung im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zu Lasten des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens bei einer dinglichen Sicherheit für den Darlehensrückzahlungsanspruchs eines Sicherungsnehmers gegen den Gesellschafter schon im Zeitpunkt der Bestellung und nicht erst im Zeitpunkt der Verwertung einer solchen Sicherheit vorliegen kann (BGH, Urteil vom 21.03.2017, Az.: II ZR 93/16).

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BGH zum patentrechtlichen Schutz einer neuen Verwendung

In seinem Urteil „Cryptosporidium“ vom 23.02.2017 (Az.: X ZR 99/14) hat sich der BGH mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine Verwendung neu ist bzw. eine neuheitsschädliche Vorwegnahme angenommen werden kann.

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BGH zum Selbsteintrittsrecht des Architekten bei Mängeln am Bauwerk

Mit Urteil vom 16.02.2017, Az. VII ZR 242/13, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die von einem Architekten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Vertragsbedingung, die ihm ein Selbsteintrittsrecht bei der Beseitigung eines auch aus mangelhafter Überwachung heraus entstandenen Schadens einräumt, wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist.

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Panoramafreiheit gilt auch für urheberrechtlich geschützte Werke auf Schiffen und Fahrzeugen

Laut § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG („Panoramafreiheit“) ist es zulässig, urheberrechtlich geschützte „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“ Mit Urteil vom 27.04.2017 hat der BGH entschieden, dass sich die Panoramafreiheit auch auf Kunstwerke auf Schiffen und Fahrzeugen erstreckt, die sich an öffentlichen Orten befinden.

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BGH reicht Fragen zur Zulässigkeit einer Mietwagen-App von UBER an EuGH weiter

Der BGH hat im Zusammenhang mit der Vermittlung von Mietwagen über eine App des Unternehmens UBER dem EuGH per Beschluss vom 18.05.2017, Az. I ZR 3/16 Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, insbesondere ob die Leistungen von UBER als nicht der Dienstleistungsfreiheit unterliegende Verkehrsdienstleistungen einzustufen sind.

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