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Der Rechtsverletzer trägt die gegnerischen Anwaltskosten des Gestattungsverfahrens

Um bei Urheberrechtsverletzungen im Internet die Identität des Verletzers in Erfahrung bringen zu können, um dann gegen diesen Ansprüche geltend zu machen, hat der verletzte Rechteinhaber die Möglichkeit, von dem Internetzugangsanbieter („Access Provider“), aus dessen Adressbereich die ermittelbare Verletzer-IP-Adresse stammt, nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG Auskunft über Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse zu verlangen. Betrifft der Auskunftsanspruch jedoch Verkehrsdaten, was bei dynamischen IP-Adressen der Fall ist, muss zunächst bei einem Gericht die Gestattung der Herausgabe der Daten beantragt werden (§ 101 Abs. 9 Satz 1 UrhG). Die Kosten der richterlichen Gestattung trägt zunächst der dortige Antragsteller selbst, nicht der zur Auskunft verpflichtete Internetzugangsanbieter (§ 101 Abs. 9 Satz 5 UrhG). In einem späteren Klageverfahren gegen den Verletzer sind diese Kosten gem. § 91 Abs. 1 ZPO vom Rechtsverletzer zu erstatten. Das hat der BGH bereits 2014 entschieden (BGH, Beschluss vom 15.05.2014 – I ZB 71/13, BGH, Beschluss vom 11.12.2014 – I ZB 7/14).

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Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Regelungen für Telefonwerbung im Verbraucherbereich vorgelegt. Im Ergebnis greift der Entwurf einen bereits in zurückliegenden Gesetzgebungsverfahren diskutierten Ansatz erneut auf, nämlich die Einführung einer Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge.

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Neues vom BFH zum Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft

Der BFH hat durch zwei Entscheidungen aus März 2017 die Anwendung der Realteilungsgrundsätze, die ein gewinnneutrales Ausscheiden aus einer Mitunternehmerschaft (Personengesellschaft) ermöglichen, ausgedehnt (Urteil vom 16.03.2017, IV R 31/14 und Urteil vom 30.03.2017, IV R 11/15)

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Entschädigung für Bieteraufwand

Der BGH hat mit Urteil vom 31.01.2017 (Az. X ZR 93/15) ausgeführt, wie die Aufwandsentschädigung für eine umfangreiche Mitarbeit der Bieter in einem Vergabeverfahren zu berechnen ist, wenn die Ausschreibungsunterlagen die Höhe der Entschädigung offen lassen.

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Anforderungen an öffentliche Bekanntmachungen

Mit Urteil vom 03.05.2017 hat das OVG Münster entschieden, dass die öffentliche Bekanntmachung eines Bebauungsplanes keine Zusätze oder Einschränkungen enthalten darf, die geeignet sein können, auch nur einzelne an der Bauleitplanung interessierte Bürger von der Erhebung von Stellungnahmen abzuhalten.

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Grundsätzlich keine geschäftliche Handlung beim Vergleich zweier Produkte durch einen Wissenschaftler in einem Fachzeitschriften-Artikel

In seiner Entscheidung vom 11.05.2017 (Az. 6 U 76/16) hat das OLG Frankfurt a. M. konstatiert, dass ein Vergleich zweier Produkte im Rahmen eines Artikels in einer Fachzeitschrift, der für eines der Produkte nachteilig ist, grundsätzlich nicht als geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Nr. 1 UWG qualifiziert werden könne.

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