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Betriebsrat kann nicht Kündigung des Geschäftsführers erzwingen

Der Betriebsrat kann nicht unter Berufung auf § 104 BetrVG gerichtlich erzwingen, dass der Arbeitgeber den Geschäftsführer aus dem Betrieb entfernt. Die betriebsverfassungsrechtliche Regelung zu betriebsstörenden Arbeitnehmer gilt nicht für Organmitglieder (LAG Hamm v. 02.08.2016 – 7 TaBV 11/16).

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4. CBH-Fachtagung Energie am 26.Oktober 2016 in Köln

CBH Rechtsanwälte führen am 26.10.2016 bereits die 4. CBH-Fachtagung Energie – „Pipelines, Freileitungen und Energiefragen“ durch, auf der gemeinsam mit externen Experten aktuelle Herausforderungen diskutiert und Lösungsansätze aufgezeigt werden.

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4. CBH-Fachtagung Energie am 26.Oktober 2016 in Köln

CBH Rechtsanwälte führen am 26.10.2016 bereits die 4. CBH-Fachtagung Energie – „Pipelines, Freileitungen und Energiefragen“ durch, auf der gemeinsam mit externen Experten aktuelle Herausforderungen diskutiert und Lösungsansätze aufgezeigt werden.

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ÖPNV- und Beihilfenrechtsexperte wechselt zu CBH

 
Am 01.09.2016 wechselte der Beihilfenrechtsexperte Dr. Jan Deuster von der Kanzlei Becker Büttner Held in das Beihilfen- und Vergaberechtsteam um Prof. Dr. Stefan Hertwig und Andreas Haupt bei CBH. Die Praxisgruppe vergrößert sich damit auf 8 Rechtsanwälte. Herr Dr. Deuster verstärkt CBH aber nicht nur personell, sondern bringt seine Expertise in der Finanzierung, Organisation und dem Marktzugang von kommunalen Daseinsvorsorge- und Infrastrukturunternehmen, insbesondere in den Bereichen ÖPNV, im Breitbandsektor und in der Versorgungswirtschaft mit.

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Informations- und Verschwiegenheitspflichten kommunaler Aufsichtsratsmitglieder

Im aktuellen Heft (9/2016) der Zeitschrift „Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter“ (NWVBl) untersucht unser Partner Johannes Ristelhuber in einer Abhandlung die Verschwiegenheitspflicht und die Informationsrechte kommunaler Aufsichtsräte. Rechtliche Probleme entstehen insbesondere deshalb, weil die Tätigkeit an der Schnittstelle des im öffentlichen Recht verankerten Informationsbedürfnis‘ der Gemeinde und der im Gesellschaftsrecht verankerten Verschwiegenheitspflicht der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt.

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BMWi: Diskussionsentwurf zur Unterschwellenvergabeverordnung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legte am 31.08.2016 einen Diskussionsentwurf für die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) vor, eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte.

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