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Panoramafreiheit gilt auch für urheberrechtlich geschützte Werke auf Schiffen und Fahrzeugen

Laut § 59 Abs. 1 S. 1 UrhG („Panoramafreiheit“) ist es zulässig, urheberrechtlich geschützte „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“ Mit Urteil vom 27.04.2017 hat der BGH entschieden, dass sich die Panoramafreiheit auch auf Kunstwerke auf Schiffen und Fahrzeugen erstreckt, die sich an öffentlichen Orten befinden.

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BGH reicht Fragen zur Zulässigkeit einer Mietwagen-App von UBER an EuGH weiter

Der BGH hat im Zusammenhang mit der Vermittlung von Mietwagen über eine App des Unternehmens UBER dem EuGH per Beschluss vom 18.05.2017, Az. I ZR 3/16 Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt, insbesondere ob die Leistungen von UBER als nicht der Dienstleistungsfreiheit unterliegende Verkehrsdienstleistungen einzustufen sind.

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Modernisierung des Mutterschutzgesetzes

Mit der Zustimmung des Bundesrats am 12.05.2017 steht fest: Die Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) kommt. Die Neuregelungen treten zum 01.01.2018, teilweise sogar schon früher mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft (BT-Drs. 18/11782). Wir stellen die wichtigsten neuen Regelungen vor.

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Krankmeldung – was nun?

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers steht der Arbeitgeber häufig vor der Frage, welche Rechte ihm während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zustehen.

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Krankmeldung – was nun?

Im Falle der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers steht der Arbeitgeber häufig vor der Frage, welche Rechte ihm während des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls zustehen.

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Kommission vereinfacht Vorschriften für öffentliche Investitionen in Häfen, Flughäfen und Kultur sowie in Gebieten in äußerster Randlage

Die Europäische Kommission hat am 17. Mai 2017 eine Novelle der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) genehmigt, nach denen jetzt auch bestimmte öffentliche Fördermaßnahmen für Häfen, Flughäfen, Kultur und Gebiete in äußerster Randlage der EU nicht mehr vorab von der Kommission geprüft werden müssen. Dies soll öffentliche Investitionen erleichtern, Arbeitsplätze schaffen und Wachstum fördern, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen.

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