Der Betriebsrat kann nicht unter Berufung auf § 104 BetrVG gerichtlich erzwingen, dass der Arbeitgeber den Geschäftsführer aus dem Betrieb entfernt. Die betriebsverfassungsrechtliche Regelung zu betriebsstörenden Arbeitnehmer gilt nicht für Organmitglieder (LAG Hamm v. 02.08.2016 – 7 TaBV 11/16).
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