Wie das Kammergericht in einer Presseerklärung mitteilte, hat es die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, am 14.11.2016 verurteilt, ihre Einnahmen künftig anders zu verteilen (KG, Urt. v. 14.11.2016, Az. 24 U 96/14).
weiterlesen