Mit der Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden (Urt. v. 02.02.2016, Az.: 5 O 13/15 KfH) kann der Schuldner einer Unterlassungserklärung gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, wenn er es unterlässt, die gängigen Suchmaschinen-Anbieter (hier: Yahoo) zur Löschung der relevanten Inhalte aufzufordern.
weiterlesen