Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem aktuellen Urteil vom 21.01.2021, Az. 8 AZR 488/19 entschieden, dass die Tatsache, dass männliche Kollegen für die gleiche Arbeit im Median mehr als die Frauen verdienen, regelmäßig die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung begründet, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.
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