Zurück

EXPERTISE

  • Arbeitsrecht
  • Litigation (bundesweit)
  • Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung
  • Datenschutz im Arbeitsverhältnis
  • HR-Support für Arbeitgeber
  • New Work
  • Startup Beratung
  • Sportrecht

VITA

Kamil Niewiadomski studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Sein darauf folgendes Referendariat absolvierte er u. a. mit Stationen an der Deutschen Sporthochschule Köln und in Kapstadt, Südafrika. Er spielte zudem bis zu seinem Einstieg bei CBH semiprofessionell Fußball, u. a. in den Nachwuchsteams des 1. FC Köln und Alemannia Aachen, im Seniorenbereich zuletzt in der Regionalliga West. Mit seiner Zulassung im Jahr 2016 begann er seine Tätigkeit bei CBH. Dort ist er in der Praxisgruppe „Arbeitsrecht“ als Rechtsanwalt tätig. Er berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Seine Schwerpunkte liegen in der Beratung von Arbeitgebern bei der laufenden Personalarbeit und im Umgang mit Betriebsräten, der Vertragsgestaltung sowie der Prozessführung. Daneben liegt ein weiterer Schwerpunkt im Bereich der Arbeitgeberberatung zur Implementierung und Gestaltung von New Work inkl. datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Hierbei legt er besonders großen Wert auf eine verständliche Kommunikation sowie ökonomische und smarte Lösungen. Kamil Niewiadomski ist dem Sport weiterhin treu geblieben. Er betreut Sportler und Verbände im Sportrecht sowie Start Ups und Fitnessanbieter aus dem Sportbusiness. Zudem ist er seit 2019 ehrenamtlich Präsidiumsmitglied beim Fussball-Verband Mittelrhein e.V. (FVM). Dort ist er für den Bereich Recht & Satzung zuständig. Kamil Niewiadomski engagiert sich zudem für den juristischen Nachwuchs. Seit 2017 ist er als Beiratsmitglied des Corporate Law Clinic e.V. tätig und unterstützt ehrenamtlich angehende Juristinnen und Juristen bei der Beratung von Start Ups und jungen Unternehmen.

Publikationen

  • „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – ein Überblick“, öAT 2023, 70, zusammen mit Dr. Jörg Laber
  • „Gehaltsanspruch einer Spielerin während der Schwangerschaft“, Anm. zu FIFA-DRC, Urt. v. 19. 5.2022, Az. REF FPSD-3626, in: SpuRt 2023, 131, zusammen mit Alexander Zwilling
  • Mitautor in Personal-Lexikon des C.H. Beck Verlags, Kommentierung zur betriebs- und krankheitsbedingten Kündigung
  • „Keine einstweilige Verfügung gegen Abstieg nach Corona-bedingtem Saisonabbruch“, Anm. zu OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 20.5.2020 – 19 W 22/20, in: SpuRT 2020, 196 ff., zusammen mit Prof. Dr. Markus Ruttig

News

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist (nun endlich) verabschiedet!

Anne C. Jonas / Kamil Niewiadomski

Endlich ist das Hinweisgeberschutzgesetz am 12.05.2023 im dritten Anlauf verabschiedet. Das Gesetz wird Mitte Juni in Kraft treten und für alle Beschäftigungsgeber gelten. Beschäftigungsgeber, die über 50 oder mehr Beschäftigte verfügen, sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.

weiterlesen

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung und RSUs

Kamil Niewiadomski

Restricted Stock Units (RSUs; beschränkte Aktienerwerbsrechte) werden insbesondere in der Start-up-Szene häufig gewährt. Das Bundesarbeitsgericht stellte nun in einer neuen Entscheidung klar, wann diese bei der Berechnung der Karenzentschädigung während eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu berücksichtigen sind (BAG 25. August 2022 – 8 AZR 453/21).

weiterlesen

CBH Extrablatt | Arbeitsrecht

Volker Werxhausen / Kamil Niewiadomski / Anne C. Jonas / René Scheurell

Am heutigen Tag hat auch der Bundesrat den Änderungen im Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Diese umfassen u.a. die Einführung von 3G am Arbeitsplatz!

weiterlesen