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Wirecard

Wirecard – Die Insolvenz trifft insbesondere auch die kreditgebenden Banken ins Mark

Nach Medienberichten vergab ein Konsortion aus 15 Banken unter Führung der Commerzbank AG an dem Wirecard Konzern Darlehen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro, wovon 1,60 Milliarden Euro valutiert worden seien. Commerzbank, ING, LBBW und ABN Amro sollen jeweils (weitgehend ausgeschöpfte) Kreditlinien von 200 Millionen Euro ausgereicht haben.

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Insolvenzverwalter beabsichtigt 730 Kündigungen bei Wirecard

Das Hauptinsolvenzverfahren gegen die Wirecard AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist am 25. August 2020 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter muss nun bis Ende November 2020 erste Ergebnisse in einem ausführlichen Bericht im Rahmen einer Gläubigerversammlung veröffentlichen. Spätestens dann wird deutlich werden, über wieviel Vermögen die Wirecard AG noch verfügt und in welcher Höhe dem Restvermögen Forderungen der Gläubiger der Wirecard AG gegenüberstehen.

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Hauptinsolvenzverfahren gegen Wirecard am 25.08.2020 offiziell eröffnet

Das Hauptinsolvenzverfahren gegen die Wirecard AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung ist am 25. August 2020 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Damit steht fest, dass das verbleibende Vermögen des ehemaligen DAX-Unternehmen zumindest für die Deckung des Insolvenzverfahrens ausreicht. Sämtliche Insolvenzgläubiger (§38 InsO) sind nunmehr aufgefordert ihre Forderungen fristgerecht zur Insolvenztabelle anzumelden.

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EZB: Wirecard ist Finanzunternehmen

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete die Wirecard AG als Technologieunternehmen ein und nicht als Finanzholding-Gruppe mit der Folge, dass nach Auffassung der BaFin der Freistaat Bayern bzw. die Bezirksregierung Niederbayern mit der Geldwäscheaufsicht über den Weltkonzern betraut war.

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Einstufung der Wirecard AG als Technologieunternehmen

Im Jahr 2017 wurde die Wirecard AG von der BaFin nach einer „umfangreichen, gemeinsamen Prüfung zusammen mit der Deutschen Bundesbank“ sowie „in Übereinstimmung mit einer späteren Stellungnahme der EZB [Europäischen Zentralbank] (…) als Technologieunternehmen eingeordnet und nicht als Finanzholding-Gruppe“ (vgl. Deutscher Bundestag Finanzausschussdrucksache 19/7 – 548, S. 6).

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