Die Wirecard AG hat Tochtergesellschaften: die Wirecard Bank AG, die Wirecard Service Technologies GmbH und die Wirecard Acceptance Technologies GmbH.
In diesen bisher betriebsratslosen Unternehmen wurden nunmehr die Unternehmensleitungen aufgefordert, die Beschäftigten umgehend zu Wahlversammlungen einzuladen. Es ist mithin zu beobachten, ob dort Betriebsräte und möglicherweise Wirtschaftsausschüsse tatsächliche institutionalisiert werden und zukünftig die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ergebenden Rechte des Betriebsrats aktiviert werden und der im BetrVG gewährleistete Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Tragen kommt.