Inhouse-Schulung | Bauen im Bestand

Die Neubautätigkeit in Deutschland ist aufgrund der aktuellen Marktlage stark zurückgegangen. Doch inmitten dieser Herausforderungen eröffnen sich durch die Revitalisierung bestehender Immobilien spannende Möglichkeiten für wirtschaftlich attraktive Projekte. Wir bieten maßgeschneiderte Inhouse-Schulungen zum Bauen im Bestand an, um Ihr rechtliches Know-How zu aktualisieren und zu vertiefen.

Die Neubauprojektentwicklung, die bereits in der Vergangenheit unter Flächenknappheit litt, ist nun durch
zusätzliche Belastungsfaktoren wie steigende Preise und Lieferengpässe bei Baumaterialien infolge von Störungen in den Lieferketten, einer starken Inflation und einer unerwarteten Zunahme der Leitzinssätze nahezu zum Stillstand gekommen. Angesichts dieses schwierigen Marktumfelds justieren Immobilienunternehmen zunehmend ihre Schwerpunkte neu. Viele sehen daher derzeit in Bau- und Revitalisierungsprojekten an bestehenden Gebäuden wirtschaftliche Potenziale.

Erfolgreiche Projekte im Bestand erfordern ein tiefgreifendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in allen Phasen des Projekts. Angefangen bei der rechtlichen Bewertung der Ergebnisse der technischen Due Diligence im Rahmen der Ankaufsentscheidung bis hin zur Beschaffung erforderlicher Genehmigungen (z.B. Legalisierung des bestehenden Zustands, Genehmigung von Nutzungsänderungen und baulichen Maßnahmen/ Erweiterungen) sowie Fragen des Brandschutzes, Nachbarschutzes und Immissionsschutzes.

Wir bieten Ihnen eine individuell auf Sie und ihr Marktsegment zugeschnittene Inhouse-Schulung mit folgenden Inhalten an.

  • Vertiefung baurechtlicher Kenntnisse;
  • rechtliche Schlüsselaspekte bei der Projektentscheidung;
  • Praxisfragen des Brand -, Nachbar- und Immissionsschutzes;

Gerne stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld Themenbereiche ab, die für Sie besonders relevant sind.
Als Referenten stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Stefan Rappen
Rechtsanwalt | Partner

Christopher Küas
Rechtsanwalt | Partner

René Scheurell
Rechtsanwalt | Counsel

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Stefan Rappen

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