Der BGH hat mit Urteil vom 21.03.2017 klargestellt, dass eine verbotene Auszahlung im Sinne von § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zu Lasten des zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögens bei einer dinglichen Sicherheit für den Darlehensrückzahlungsanspruchs eines Sicherungsnehmers gegen den Gesellschafter schon im Zeitpunkt der Bestellung und nicht erst im Zeitpunkt der Verwertung einer solchen Sicherheit vorliegen kann (BGH, Urteil vom 21.03.2017, Az.: II ZR 93/16).
weiterlesen