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Geistiges Eigentum, Medien & IT

Neue Widerrufsgründe im Einspruchsnichtigkeitsverfahren

Der BGH hat mit Beschluss vom 08.11.2016 (X ZB 1/16) an seiner Rechtsprechung zur fehlenden Befugnis des Patentgerichts festgehalten, im Einspruchsbeschwerdeverfahren neue Widerrufsgründe von Amts wegen aufzugreifen.

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BGH – Einschränkung der Störerhaftung bei passwortgesichertem WLAN

Im Rahmen seiner Entscheidung vom 24.11.2016 (Az. I ZR 220/15 – WLAN-Schlüssel) hatte der BGH erneut Gelegenheit, zu den Anforderungen an eine ausreichende Sicherung von WLAN-Anschlüssen und der Haftung des Anschlussinhabers bei Filesharing-Fällen Stellung zu nehmen.

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Kammergericht Berlin entscheidet: GEMA ist gegenüber Künstlern ab 2010 nicht berechtigt, die diesen als Urhebern zustehenden Vergütungsanteile um sog. Verlegeranteile zu kürzen.

Wie das Kammergericht in einer Presseerklärung mitteilte, hat es die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, am 14.11.2016 verurteilt, ihre Einnahmen künftig anders zu verteilen (KG, Urt. v. 14.11.2016, Az. 24 U 96/14).

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BGH zur Bruchteilsgemeinschaft bei Miterfindern

In seinem Urteil „Beschichtungsverfahren“ vom 27.09.2016 (X ZR 163/12) beschäftigt sich der BGH mit Schadensersatz- und Ausgleichsansprüchen in einer Bruchteilsgemeinschaft und führt seine diesbezügliche Rechtsprechung fort.
Hintergrund der Entscheidung war ein Streit zwischen zwei Unternehmen, die im Rahmen eines Entwicklungsprojektes zur verbesserten Oberflächenbehandlung von Stählen zusammenarbeiteten. Die Beklagte meldete ein im Rahmen dieser Zusammenarbeit entwickeltes Beschichtungsverfahren nur im eigenen Namen zum Patent an und gab dabei die eigenen Mitarbeiter als alleinige Miterfinder an. Auf die Patentanmeldung wurde das Patent allein auf den Namen des Unternehmens erteilt.

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OLG Frankfurt verbietet Verteilen von Werbe-Handzetteln an Autofahrer im Einfahrtsbereich eines Mitbewerbers

Ein Werbetreibender darf nicht im Einfahrtsbereich des Geschäftsbetriebs eines Mitbewerbers gezielt und individuell Kunden in deren im Rückstau stehenden Fahrzeugen ansprechen und Handzettel verteilen, auf denen für die eigenen Leistungen geworben wird. Ein solches Verhalten stellt eine nach § 4 Nr. 4 UWG wettbewerbswidrige gezielte Behinderung des Konkurrenten dar.

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BGH zur äquivalenten Patentverletzung

In seinem Urteil vom 23.08.2016 „V-förmige Führungsanordnung“ (Az.: X ZR 76/14) hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob durch die konkrete Formulierung eines Merkmals im Patentanspruch (hier: „V-förmig“) eine Festlegung des Patentinhabers auf eine Wortsinn entsprechende Ausgestaltung erfolgt ist, die eine äquivalente Patentverletzung ausschließt.

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BGH – Notarielle Unterlassungserklärung

Der BGH hat im Rahmen einer lauterkeitsrechtlichen Streitigkeit entschieden (Urt. v. 21.04.2016 – I ZR 100/15), dass eine notarielle Unterlassungserklärung nebst Unterwerfung das Rechtsschutzbedürfnis für die gerichtliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nicht entfallen lässt.

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