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EXPERTISE

  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Wettbewerbsrecht

VITA

Paul Szynka studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Seine praktische Ausbildung absolvierte er bei einem Automobilhersteller, einer internationalen Großkanzlei sowie in renommierten IP-Kanzleien in Deutschland und China.

Seit 2021 ist Paul Szynka Partner bei CBH in München. Seit mehreren Jahren liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im streitigen Patentrecht. Neben zahlreichen Verletzungsverfahren, insbesondere zur Durchsetzung europäischer Patente gegen ausländische Wettbewerber in Deutschland, führt er regelmäßig auch Nichtigkeits- und Besichtigungsverfahren. Daneben ist er im Wettbewerbsrecht tätig.

Legal 500 listet ihn als „Name der nächsten Generation“ und lobt „fundierte Beratung“ wie „schnelle Reaktionszeiten“. IP Stars führt ihn als „Rising Star 2022“.

Die Patentstreitpraxis von CBH wird regelmäßig empfohlen: „well-positioned in patents“ (JUVE Patent 2021/2022); „Das CBH-Team hat bei der Beratung in Patentverletzungsprozessen stets das Interesse des Mandanten im Fokus. Die Anwälte von CBH arbeiten gemeinsam mit dem Mandanten und dem patentanwaltlichen Team an Lösungen, die an den wirtschaftlichen Zielen des Mandanten orientiert sind.“, „Das Team von CBH ist optimal zusammengestellt. Stephan Gruber ist eine Art Legende im streitigen Patentrecht und gibt seine Erfahrung spürbar an die jungen Kollegen weiter – in der Zusammenarbeit spüre ich, dass das Team hervorragend funktioniert.“ (Legal500 2021/2022).

News

Einstweiliger Rechtsschutz im Patentstreit: EuGH beantwortet Vorlagefrage des Lg München I

Hannes Jacobsen / Paul Szynka

Der EuGH hat in der Rechtssache C 44/21 entschieden. Ende Dezember 2020 hatte die CBH-Mandantin Phoenix Contact eine einstweilige Verfügung beantragt, die zum Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens durch das Landgericht München I wurde. Die Entscheidung hat das Potential, den patentrechtlichen Eilrechtschutz in Deutschland neu zu gestalten.

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Einstweiliger Rechtsschutz im Patentstreit: EuGH prüft deutsche Praxis

Hannes Jacobsen / Paul Szynka

Das Landgericht München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein viel beachtetes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob einstweilige Verfügungen wegen Patentverletzungen verweigert werden können, wenn ein Patent über das Erteilungsverfahren hinaus nicht zusätzlich auch den erstinstanzlichen Rechtsbestandsangriff eines Dritten in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat.

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