Hannes Jacobsen / Paul Szynka
Der EuGH hat in der Rechtssache C 44/21 entschieden. Ende Dezember 2020 hatte die CBH-Mandantin Phoenix Contact eine einstweilige Verfügung beantragt, die zum Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens durch das Landgericht München I wurde. Die Entscheidung hat das Potential, den patentrechtlichen Eilrechtschutz in Deutschland neu zu gestalten.
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