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EXPERTISE

  • Geistiges Eigentum, Medien & IT
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Patentrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Kartellrecht
  • Wettbewerbsrecht

VITA

Hannes Jacobsen studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Während seiner Ausbildung lebte er in den USA, im Vereinigten Königreich und der Volksrepublik China. Nach seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2011 begann er seine Tätigkeit bei einer renommierten Kanzlei im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.Seit Juli 2017 ist Hannes Jacobsen Partner bei CBH in München. Er berät im Gewerblichen Rechtsschutz, wobei der Fokus seiner Tätigkeit im streitigen Patentrecht sowie im Kartell- und Wettbewerbsrecht liegt. Hannes Jacobsen begleitet Mandanten laufend in Patent- und Gebrauchsmusterstreitigkeiten sowie in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. An der Schnittstelle von Kartell- und Patentrecht betreut er Mandanten insbesondere bei der Erstellung von Lizenzverträgen sowie bei der Ausgestaltung des Vertriebs.Das für Patentstreitsachen in Deutschland erstmals im Jahr 2021 von JUVE Patent veröffentlichte Ranking „Ones to Watch“ empfiehlt Hannes Jacobsen (“has made a decisive contribution to the success of CBH’s IP practice“) als einen von insgesamt fünf Rechtsanwälten (”Their increasing visibility and prowess in some of the country’s major cases over the past year mean all are well on their way to becoming the crème de la crème in their craft.”, “impressive patent litigators”). Legal500 2021/2022 lobt seine „umfassende Expertise im Gewerblichen Rechtsschutz“ und zitiert: „Hannes Jacobsen gehört sicher zu den talentiertesten Prozessrechtlern seiner Generation. Fachlich brilliant.“, „Seine Erreichbarkeit und fachliche Expertise sind wie bei anderen auf ausgezeichnetem Niveau – hervorheben möchte ich aber seine Verbindlichkeit: Seine Einschätzungen formuliert Herr Jacobsen konkret und formuliert verbleibende Risiken. Für Inhouse-Counsel ist diese Eigenschaft äußerst hilfreich, da auch unternehmensintern Risikoeinschätzungen zu alternativen bzw. gewählten Vorgehensweisen kommuniziert werden.“

Die Patentstreitpraxis von CBH wird regelmäßig empfohlen: „The team of IP lawyers at this national full-service firm is very well established in the German patent market with two clear specialties. The Cologne team led by Jens Kunzmann enjoys an outstanding position in advice on employee invention law. In Munich, CBH has a well-regarded team for infringement proceedings and nullity suits led by senior partner Stephan Gruber and Hannes Jacobsen.“ (JUVE Patent 2023); „Das CBH-Team hat bei der Beratung in Patentverletzungsprozessen stets das Interesse des Mandanten im Fokus. Die Anwälte von CBH arbeiten gemeinsam mit dem Mandanten und dem patentanwaltlichen Team an Lösungen, die an den wirtschaftlichen Zielen des Mandanten orientiert sind.“, „Das Team von CBH ist optimal zusammengestellt. Stephan Gruber ist eine Art Legende im streitigen Patentrecht und gibt seine Erfahrung spürbar an die jungen Kollegen weiter – in der Zusammenarbeit spüre ich, dass das Team hervorragend funktioniert.“ (Legal500 2023).

Publikationen

  • Schröder/Jacobsen/Szynka: Zur Frage des Rechtsbestands im Verfügungsverfahren vor dem EPG nach der ersten inter-partes Anordnung durch die Lokalkammer München (GRUR Patent 2024, 11)

News

Einstweiliger Rechtsschutz im Patentstreit: EuGH beantwortet Vorlagefrage des Lg München I

Hannes Jacobsen / Paul Szynka

Der EuGH hat in der Rechtssache C 44/21 entschieden. Ende Dezember 2020 hatte die CBH-Mandantin Phoenix Contact eine einstweilige Verfügung beantragt, die zum Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens durch das Landgericht München I wurde. Die Entscheidung hat das Potential, den patentrechtlichen Eilrechtschutz in Deutschland neu zu gestalten.

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Einstweiliger Rechtsschutz im Patentstreit: EuGH prüft deutsche Praxis

Hannes Jacobsen / Paul Szynka

Das Landgericht München I hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ein viel beachtetes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob einstweilige Verfügungen wegen Patentverletzungen verweigert werden können, wenn ein Patent über das Erteilungsverfahren hinaus nicht zusätzlich auch den erstinstanzlichen Rechtsbestandsangriff eines Dritten in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat.

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