CBH verstärkt sich im öffentlichen Medienrecht

Dr. Frederik Ferreau ist ab sofort als Rechtsanwalt bei CBH Rechtsanwälte am Kanzleistammsitz in Köln tätig. Mit seiner Expertise erweitert er das Portfolio des Teams Geistiges Eigentum, Medien & IT um die Facette des öffentlichen Medienrechts. CBH bietet dadurch künftig eine vollumfängliche Beratung von Medienunternehmen an.

Ferreau, der zuletzt als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität Köln tätig gewesen ist, wurde mit einer Arbeit über die kommerziellen Tätigkeiten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks promoviert. Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeiten bildeten das Rundfunk- und Telemedienrecht, die Plattformregulierung sowie das öffentliche Äußerungsrecht. Auch die Praxis der Medienbranche ist ihm aus seiner Tätigkeit bei der Mediengruppe RTL (heute RTL Deutschland) als Referent für Medienpolitik vertraut.

„Ich bin CBH sehr dankbar für die Möglichkeit, meine Kenntnisse als Rechtsanwalt anbieten zu können“, sagt Ferreau. „Die Regulierung von Medien und Plattformen auf nationaler und europäischer Ebene entwickelt sich rasant und wird dadurch für die Unternehmen zu einer Fahrt ins Ungewisse. Wir wollen ihnen dabei behilflich sein, den richtigen Kurs einzuschlagen.“

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Dr. Jörg Frederik Ferreau

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