CBH für Berliner Fußball Verband (BFV) erfolgreich: BFV kann über Saisonabbruch der Berlin-Liga entscheiden

Der Berliner Fußball Verband konnte seinen Mitgliedern am Samstag, den 20.06.2020, wie geplant auf dem virtuellen Verbandstag vorschlagen, die Saison der Berlin-Liga unter Anwendung der sog. Quotientenregelung abzubrechen.

CBH Rechtsanwälte unterstützte den Berliner Fußball Verband im Vorfeld, weil von einem Mitglied versucht worden war, eine entsprechende Beschlussfassung zu verhindern. Der am 15.06.2020 beim Landgericht Berlin (Az. 67 O 44/20) eingereichte Antrag des SV Sparta Lichtenberg gegen den BFV wurde jedoch am 18.06.2020 zurückgenommen. Der BFV hatte CBH beauftragt, auf die vorprozessuale Abmahnung des SV Sparta Lichtenberg zu reagieren und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verbandstages durch Hinterlegung einer Schutzschrift abzusichern. Die für den Rechtsstreit bedeutsame Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Saison aufgrund der Corona-Pandemie abgebrochen werden darf, dürfte derzeit viele Sportverbände umtreiben (vgl. dazu auch OLG Frankfurt am Main, Beschl. V. 20.5.2020 – 19 W 22/20).

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