Zur Novelle des DAWI-Freistellungsbeschlusses – neue Förderungsmöglichkeiten für erschwinglichen Wohnraum

Wohnen in der Europäischen Union wird immer teurer. Gerade in Großstädten und touristischen Regionen fällt es nicht nur sozial benachteiligten Haushalten schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Zunehmend ist auch die breite Mittelschicht von der Wohnraumkrise betroffen.

Jetzt reagiert die Europäische Kommission: Am 8. Januar 2026 ist der neue DAWI-Freistellungsbeschluss 2025/2630/EU in Kraft getreten und ersetzt den früheren Freistellungsbeschluss 2012/21/EU. Als Teil des ersten Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum erweitert der novellierte Beschluss die beihilfenrechtlichen Spielräume für die Betrauung von Unternehmen zur Erbringung von DAWI erheblich.

Zentrale Neuerung: Erstmals kann neben dem sozialen Wohnungsbau auch „erschwinglicher Wohnraum“ ohne feste Obergrenzen unionsrechtskonform gefördert werden.

Die Novelle bringt außerdem höhere Obergrenzen für sonstige DAWI-Ausgleichsleistungen, reduzierte Berichtspflichten und eine gelockerte Überkompensationskontrolle. Andererseits verschärft die Europäische Kommission die Transparenzvorgaben bei der Förderung von DAWI und stärkt dadurch potenzielle Wettbewerber.

Doch was bedeutet das konkret für die Wohnraumförderung und andere DAWI-Ausgleichsleistungen? Besteht Handlungsbedarf bei bereits wirksamen Betrauungsakten? Und welche Spielräume haben die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Beschlusses?

Die wichtigsten Änderungen und die praktische Bedeutung der Novelle beleuchten wir in einem aktuellen Beitrag. Hier geht es zu der vollständigen Analyse: www.beihilfenblog.com

Veröffentlicht von Eric Heider – Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei CBH Rechtsanwälte im Bereich des Beihilfen- und Vergaberechts.

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Dr. Jan Deuster

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