Vergabeverfahren während der Corona-Krise

Die Länder der Eurozone sind wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus augenblicklich gleichzeitig mit einem Angebots- und einem Nachfrageschock konfrontiert. Staatliche Auftragsvergaben sind jetzt eines der wichtigsten Instrumente, um dieser toxischen Kombination entgegen zu wirken.

Wenn die Wirtschaft nicht jedes Stimulanz verlieren soll, dann müssen die öffentlichen Auftraggeber gerade jetzt Vergabeverfahren durchführen. Das Vergaberecht ist damit gefordert, auf der einen Seite weiterhin Transparenz bei der Auftragsvergabe zu gewährleisten, aber auf der anderen Seite auch eine schnelle – und schnellere (!) – Zuschlagsentscheidung zu ermöglichen. Hierzu müssen alle Spielräume zur Beschleunigung der Vergabeverfahren ausgeschöpft werden. Das wird aber nicht reichen und der europäische und der deutsche Gesetzgeber sind nunmehr gefordert, die Verfahrensregelungen zur staatlichen Auftragsvergabe auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren.

Schließlich müssen die Rechte der Bieter und späteren Auftragnehmer während bereits laufender Vergabeverfahren in den Blick genommen werden. Wenn die öffentlichen Auftraggeber weiterhin Angebote erhalten wollen, dann sollten sie allen Corona-bedingten Erschwernissen bei der Auftragsdurchführung angemessen Rechnung tragen.

Ausführliche Informationen finden Sie hier: Vergaberecht_Coronakrise

 

Zurück
Prof. Dr. Stefan Hertwig

Prof. Dr. Stefan Hertwig

T: +49 221 95 190-89
ZUM PROFIL