Infrastruktur? – Kritisch! 

100.000 Berliner Bürger tagelang ohne Strom - Bund setzt 1 Mio. Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise zur Ergreifung der Täter aus - der Gesetzgeber will mit dem KRITIS-Dachgesetz den Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen setzen.

Drohnen an und über Flughäfen, Betriebsgeländen und sensiblen staatlichen Verwaltungsgebäuden, auf Autobahnen quer abgestellte Lkw-Anhänger, Brandanschläge auf Bahnnetze und auf die Elektrizitätsinfrastruktur, das sind die Rahmenbedingungen für das KRITIS Dachgesetz, mit dem der Gesetzgeber nunmehr einen verbindlichen Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Infrastruktur schaffen möchte.

Der Gesetzgeber hat dafür den Weg gewählt, den Betreibern von Anlagen der kritischen Infrastrukturen eine ganze Reihe von Pflichten aufzuerlegen. Diese reichen von Melde- und  Registrierungspflichten über die Pflicht zur Risikoanalyse bis hin zur Erstellung eines Resilienzplans und Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen. Darüber hinaus soll es Berichtspflichten über Schadenereignisse geben, um einerseits ein Monitoring und andererseits die Erstellung eines Lagebildes zu ermöglichen. Kostengünstig wird es für die verpflichteten Unternehmen wohl eher nicht.

Nach dem Gesetzesentwurf wird lediglich angeordnet, dass insgesamt der „Verhältnismäßigkeitsmaßstab“ anzuwenden sein soll und wirtschaftliche Aspekte, darunter die Leistungsfähigkeit des Betreibers, zu berücksichtigen sind. Ob dieser Rahmen tatsächlich geeignet ist, um in der erforderlichen Geschwindigkeit die Anlagen der kritischen Infrastruktur in Deutschland wirksam physisch zu schützen, kann man durchaus bezweifeln. Ein Anfang ist jedenfalls gemacht.

Blickt man auf den Brandanschlag in Berlin, so stellt man fest, dass valide  Möglichkeiten der physischen Härtung existieren, diese jedoch bisher weder geplant noch umgesetzt worden sind. Im Gegenteil: Nach aktuellen Medienveröffentlichungen sind ähnliche „Knotenpunkte“ im deutschen Stromnetz vorhanden, die über keinerlei Sicherung, nicht einmal in Gestalt einer Umzäunung, verfügen. Namentlich soll es sich hier u. a. um Stromleitungen handeln, die Werke von Airbus und Daimler Benz versorgen. Ausweislich der Presse konnten diese Knotenpunkte allein durch Auswertung allgemein zugänglicher Daten identifiziert werden. Auch hier ist der Gesetzgeber aufgerufen, die Gesetzeslage zu ändern, etwa dahingehend, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen nicht mehr gesetzlich gezwungen sind, in Genehmigungsverfahren ihre Anlagendaten öffentlich bekannt zu machen. Aus diesen kann  nämlich erkennbar werden, wie und wo kritische Infrastruktur so angegriffen werden kann, dass ein möglichst großer Schaden entsteht.

Das Thema Drohnen hat in das KRITIS-Dachgesetz keinen Eingang gefunden. Auch wenn nunmehr Kompetenzen geklärt wurden und ein Drohnenabwehrzentrum eröffnet wurde, dürften diese Maßnahmen noch nicht ausreichend sein, um Gefahren, die von Drohnen ausgehen können, flächendeckend wirksam abzuwehren. Auch hier sollte die Politik überlegen, ob im Kritis-Dachgesetz nicht künftig auch Regelungen aufgenommen werden sollten, die es Betreibern kritischer Anlagen ermöglicht, effektiv gegen Gefahren von Drohnen für die kritische Infrastruktur zu wirken. So könnte man daran denken, ein Unternehmen, das technisch und vom Know-how in der Lage ist, solche Bedrohungen wirksam abzuwehren – ohne dabei Dritte in Mitleidenschaft zu ziehen –, hierzu auch zu berechtigen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf die Betreiber von Anlagen der kritischen Infrastruktur enorme Herausforderungen zukommen, um das Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen auch in Zukunft zu gewährleisten. Um Unternehmen, die Anlagen kritischer Infrastruktur betreiben, die Möglichkeit zu geben, die erforderlichen Maßnahmen nicht nur rechtssicher, sondern auch zeitnah und umfassend umzusetzen, hat CBH ein Netzwerk gegründet, in dem sich Partner zusammengefunden haben, die die Betreiber kritischer Anlagen umfassend zu den erforderlichen Resilienzmaßnahmen beraten und bei deren Umsetzung unterstützen können. Vorteil ist hier insbesondere der zeitliche Aspekt und die relativ frühzeitige Planungssicherheit, die dadurch erreicht werden kann, dass alle Fachlichkeiten bereits zum Anfang des Planungsprozesses beteiligt sind. Dies reicht vom sicheren Ermitteln der rechtlichen Erfordernisse über die sachverständige Erstellung einer Risikoanalyse über die Ableitung von Resilienzmaßnahmen bis schließlich zu deren zeitnahen Umsetzung.

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René Scheurell

René Scheurell

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