Erste Fachtagung – Sicherheit der kritischen Infrastruktur – trifft auf überragendes Interesse der Betreiber kritischer Anlagen

Am 31.10.2025 hat die erste Fachtagung – Sicherheit der kritischen Infrastruktur – in den Räumlichkeiten der CBH Rechtsanwälte stattgefunden.

Aufgrund des überragenden Interesses – das zur Überbuchung der Veranstaltung geführt hat – werden CBH Rechtsanwälte zusammen mit ihren Netzwerkpartnern im ersten Halbjahr 2026 eine Folgeveranstaltung anbieten.

Wie angespannt die aktuelle Sicherheitslage ist, zeigt sich darin, dass in einigen europäischen Mitgliedstaaten bereits darüber diskutiert wird, ob erfolgte Sabotageakte noch der hybriden Kriegsführung zuzuordnen sind oder bereits die Schwelle zu einer kriegerischen Handlung überschritten ist. Sicherheitsrisiken, die in den letzten Jahrzehnten aufgrund der Unwahrscheinlichkeit ihres Eintritts vernachlässigbar erschienen, realisieren sich mittlerweile selbst in Deutschland annähernd täglich (Drohnen, die den Flugverkehr lahmlegen; beschädigte/zerstörte Bahnanlagen etc.). Die rege Beteiligung von Vertretern nahezu aller Sektoren der kritischen Infrastruktur hat gezeigt, dass die Branche bereit ist, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Der interdisziplinäre Fachaustausch insbesondere auch beim abschließenden Get-together hat gezeigt, dass aktuell eine Verunsicherung darüber herrscht, welche Maßnahmen konkret zu treffen sind. Dies ist nicht zuletzt darin begründet, dass einerseits der Rechtsrahmen in Gestalt des geplanten KRITIS-Dachgesetzes noch nicht in Kraft ist und andererseits die hierauf basierenden Konkretisierungen in Gestalt der geplanten Rechtsverordnungen noch nicht vorhanden sind.

Dies führt insbesondere zu den Fragestellungen: Wird mein Unternehmen zum Kreis der Rechtsverpflichteten zählen? Welche Resilienz-/maßnahmen muss ich treffen? Wie kann ich mein Unternehmen proaktiv vorbereiten? Was muss die Geschäftsleitung bereits jetzt veranlassen, um keine Rechtspflichten zu verletzen?

Wie mit all diesen Fragestellungen bereits heute sachgerecht umgegangen werden kann und welche Bedeutung insbesondere der interdisziplinären Bearbeitung zukommt, konnte den Teilnehmern im Rahmen der Fachvorträge aufgezeigt werden. So zog sich der Spannungsbogen vom Rechtsrahmen mit Umsetzungs- und Überwachungspflichten für Geschäftsleiter über BCM in der Praxis unter Berücksichtigung des All-Gefahren-Ansatzes und Konzepte für bauliche und technische Infrastruktur bis zu physischen Umsetzungsmöglichkeiten von Maßnahmen der baulichen Sicherung kritischer Anlagen.

Die CBH Rechtsanwälte möchten sich bei den Teilnehmern und insbesondere bei den Kooperationspartnern Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH, BFT Cognos GmbH und der DUCON Europe GmbH & Co. KG für die gelungene Veranstaltung bedanken.

An dieser Stelle möchten wir insbesondere die Betreiber kritischer Anlagen im Bereich des Sektors Transport und Verkehr auf unsere am 02.12.2025 stattfindende Veranstaltung „CBH Live | Mobilität – Rechtlicher Ausblick 2026“ hinweisen und herzlich zu dieser einladen.

Bei dieser Veranstaltung soll ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung des neuen Rechtsrahmens, den das geplante KRITIS-Dachgesetz für die physische Sicherung kritischer Anlagen im Bereich des ÖPNV gibt, gelegt werden.

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René Scheurell

René Scheurell

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