Deutschland oder gar ganz Europa vor langfristigem Blackout?! Was bei der Notstromversorgung rechtlich zu beachten ist

Wie den Meldungen in den Medien zu entnehmen ist, ist das Risiko eines flächendeckenden längerfristigen Blackouts aufgrund der aktuellen Energiekrise in Deutschland und Europa noch nie größer gewesen als in den bevorstehenden Wintermonaten. Wer eine sinnvolle Eigenvorsorge treffen will, sollte bei seinen Vorsorgemaßnahmen auch jeweils den rechtlichen Rahmen beachten.

In der aktuellen Krise hat selbst die Politik erkannt, dass der Zivilschutz über Jahrzehnte sträflich vernachlässigt wurde. Es scheint die Erkenntnis gereift zu sein, dass der Strom nicht „einfach aus der Steckdose kommt“. In Anbetracht der erkannten Risiken wird versucht, die Bevölkerung über sinnvolle Vorsorgemaßnahmen aufzuklären. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat sich bereits im Jahre 2015 auf 312 Seiten mit dem Thema „Autarke Notstromversorgung der Bevölkerung“ beschäftigt. Neben Photovoltaiksystemen, Brennstoffzellen und Batteriesystemen werden „Not“-Stromgeneratoren/Aggregate als Möglichkeiten beschrieben, um für einen längeren Stromausfall vorzusorgen.

Allen vorgenannten Systemen ist gemein, dass diese nicht „einfach so“ an das eigene Hausnetz angeschlossen werden dürfen, solange dieses nicht technisch vom Versorgungsnetz getrennt ist. Daher sollte vor Inbetriebnahme derartiger Einrichtungen technisch dafür Sorge getragen werden, dass das Hausnetz, in das die Einspeisung erfolgen soll, vom übrigen Netz technisch getrennt wird, sodass ein „Inselsystem“ entsteht. Reine Inselsysteme bedürfen nämlich nicht der Genehmigung/Zustimmung der Netzbetreiber.

Insbesondere „Not“-Stromgeneratoren/Aggregate sind vergleichsweise zuverlässige Notstromversorgungssysteme, da diese unabhängig von äußeren Gegebenheiten, wie z. B. Wind und Sonne, funktionieren. Dabei gibt es eine große Bandbreite von Geräten. Diese reichen vom „Baumarktstromerzeuger“ bis hin zu professionellen Dieselgeneratoren als Netzersatzanlagen. Die rechtlichen Anforderungen, die zu beachten sind, hängen von der konkret in Betrieb zu nehmenden Anlage ab. So können auf Freiflächen aufgestellte Stromgeneratoren/Aggregate bauliche Anlagen sein, an die baurechtliche Anforderungen gestellt werden. Auch sollte man sich bereits vor Anschaffung einer solchen Anlage mit der Frage befassen, welche Betriebsstoffe (Benzin/Diesel/Heizöl) zum Einsatz kommen sollen und was bei deren Verwendung/Lagerung rechtlich zu beachten ist.

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René Scheurell

René Scheurell

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