Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages befasst sich heute in einer öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (BT-Drucksache 21/1934).
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe effizienter zu gestalten und bestehende rechtliche Hürden abzubauen.
Als Sachverständiger wurde Prof. Dr. Stefan Hertwig eingeladen, der zu den wirtschafts- und vergaberechtlichen Aspekten des Entwurfs Stellung nimmt. Seine schriftliche Stellungnahme dient dem Ausschuss als Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen.
