ZAT 3/2025 | Künstliche Intelligenz und Arbeitnehmerhaftung im Krankenhaus

CBH-Partner Dr. Thomas Ritter hat im aktuellen Heft 3/2025 der ZAT – Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen - einen neuen Text veröffentlicht.

KI gehört zu den erstrangigen Themen.

Dabei findet KI auch bei Leistungserbringern im Healthcare-Sektor und in Krankenhäusern auf allen betrieblichen Hierarchieebenen Anwendung.

Untersucht und dargestellt wird in diesem Text, ob und ggf. inwieweit – auch im Lichte der KI-Verordnung (KI-VO) – für Mitarbeitende im Krankenhaus im Lichte der Grundsätze der sogenannten Arbeitnehmerhaftung Haftungsrisiken bestehen.

Untersucht wird auch, inwieweit bei der Feststellung und Bestimmung des Interaktionsanteils und der geschuldeten Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers sowie ggf. zur Bestimmung eines Mitverschuldensanteils (§ 254 BGB) des Krankenhaussträgers zu berücksichtigen ist, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten aus Art. 4 Ki-VO i.V.m. Art. 3 Nr. 56 KI-VO (Schulung KI-Kompetenz) nachgekommen ist.

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Dr. Thomas Ritter

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