In der gegenwärtigen dynamischen Wirtschaftsumgebung ist es für Unternehmen entscheidend, sich gegen finanzielle Risiken abzusichern und rechtzeitig auf Krisen reagieren zu können. Eine Insolvenz betrifft nicht nur das insolvente Unternehmen selbst, sondern auch seine Geschäftsführer, Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Geschäftspartner. Grundlegende Kenntnisse im Insolvenzrecht ermöglichen es, rechtzeitig auf finanzielle Engpässe zu reagieren, Haftungsrisiken zu minimieren und die finanzielle Stabilität eines Unternehmens langfristig zu sichern.
Wir bieten individuelle und spezialisierte Schulungen an, um Ihnen die Grundlagen im Insolvenzrecht zu vermitteln und/oder Ihr bestehendes Know-how bestmöglich aufzufrischen und zu vertiefen. Inhaltlich sind unsere Schulungen praxisnah und breit gefächert. Gerne stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld Themenbereiche ab, die für Sie besonders relevant sind.
Unsere Schulung im Insolvenzrecht richtet sich hauptsächlich an Gläubiger (z. B. Vermieter, Hausverwaltungen, Unternehmen, die langfristige Lieferbeziehungen eingehen), aber auch an Geschäftsführer von potenziell insolvenzgefährdeten Unternehmen.
Inhalt unserer Inhouse-Schulung:
- Grundzüge des Insolvenzrechts: Erfahren Sie mehr über den Umfang Ihrer gesetzlichen Pflichten und Befugnisse und wie ein Insolvenzeröffnungsverfahren abläuft. Verstehen Sie die Bedeutung des Insolvenzverwalters/der Insolvenzverwalterin und seiner/ihrer Sonderrechte.
- Erkennung und Prävention von Insolvenzen: Erkennen Sie die Anzeichen von Zahlungsunfähigkeiten und durch welche Maßnahmen, auch als Gläubiger, diese verhindert werden können. Erlernen Sie, wie Sie mögliche Risiken, z. B. Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter, vermeiden können.
- Anfechtung: Lernen Sie die Besonderheiten der Insolvenzanfechtung kennen und wie Sie Insolvenzanfechtungsrisiken minimieren können.
- Sicherheiten: Erfahren Sie, inwiefern eine erfolgreiche Vertragsgestaltung finanzielle Risiken minimieren kann, zum Gläubigerschutz beiträgt und negative Folgen einer Insolvenz abmildern kann.
- Haftungsrisiken: Da im Falle einer Insolvenz das Risiko eines Geschäftsführers oder einer Geschäftsführerin, persönlich zu haften, besonders hoch ist, bieten wir zudem maßgeschneiderte Schulungen bezüglich der Haftung der Geschäftsleitung an.
Gerne stimmen wir mit Ihnen im Vorfeld Themenbereiche ab, die für Sie besonders relevant sind. Als Referentin und Referent stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
Johanna Gillert
Rechtsanwältin | Senior Associate
Johannes Ristelhuber
Rechtsanwalt | Geschäftsführer