Der Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Thema für Kommunen, das mit dem Markthochlauf der E-Mobilität an Bedeutung gewinnt. Hierbei stellen sich für Kommunen und Marktteilnehmer vielfältige Fragen um die Themenkomplexe Verkehrsentwicklung und Städtebau und Finanzierung sowie insbesondere auch Betreibermodelle und deren rechtliche Organisation (Kartell-, Vergabe- und Beihilferecht).
Gemeinsam mit dem Beratungsunternehmen EcoLibro laden CBH Rechtsanwälte deshalb am 25.04.2024 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr zu unserem Fachseminar „Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum rechtssicher und strukturiert aufbauen“ im „The Cradle“ in Düsseldorf (Speditionsstr. 2 | 40221 Düsseldorf) ein.
Auf Grundlage unserer interprofessionellen Erfahrung aus zahlreichen gemeinsamen Projekten möchten wir Ihnen gerne vorstellen, welche rechtlichen, planerischen und technischen Fragen bei Aufbau und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastrukturen beachtet werden müssen und welche Modelle aktuell funktionieren.
Die Veranstaltung wir Hybrid durchgeführt, sodass Sie entweder in Präsenz in Düsseldorf oder Online teilnehmen können.
Zur Anmeldung klicken Sie bitte hier.
Rechtlicher Hintergrund:
Spätestens mit dem 9. Sektorgutachten Energie v. 09.10.2023 ist die Flächenbereitstellung für öffentliche Ladeinfrastruktur in den Fokus des Kartellrechts geraten. Eine exklusive Beauftragung des eigenen Stadtwerks oder die Beauftragung einzelner Anbieter außerhalb transparenter, diskriminierungsfreier Verfahren ist nicht mehr zulässig; Verstöße werden von den Kartell-behörden mittlerweile sehr aktiv verfolgt.
Gleichzeitig müssen Kommunen zahlreiche Anforderungen aus dem Straßenverkehrsrecht sowie städtebauliche Interessen berücksichtigten. Der Ausgleich zwischen den kommunalen- und den Marktinteressen soll nach den Vorstellungen der Monopolkommission über einen institutionellen Wettbewerb gelingen, in dem Kommunen unterschiedliche Konzepte zum effektiven Aufbau von Ladenetzen erproben. Dazu sollen nach den Vorstellungen der Monopolkommission sog. „Lokale Masterpläne“ für den Flächenzugang erstellt werden. Allerdings gibt es bereits eindeutige Vorgaben und Anforderungen für rechtskonforme Markzugangsverfahren. Wird z.B. gleichzeitig mit einer Sondernutzungserlaubnis eine Konzession oder ein Auftrag erteilt, so ist eine Kommune neben dem Straßen- und dem Kartellrecht regelmäßig an das Vergaberecht gebunden.
Aber auch außerhalb des Vergaberechts gelten vergaberechtsähnliche Verpflichtungen. Soll der Ladeinfrastruktur-Betreiber zusätzlich einen Zuschuss oder ein Entgelt für die Errichtung und/oder den Betrieb der E-Ladesäulen erhalten, kommt das Europäische Beihilfenrecht als weitere Restriktion hinzu!

