Die EU hat in der seit Dezember 2021 geltenden Whistleblower-Richtlinie festgelegt, dass öffentliche Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und Gemeinden ab 10.000 Einwohnenden bereits jetzt verpflichtend sichere Kanäle für die Meldung von Gesetzesverstößen einrichten müssen. Während die unmittelbare Wirkung einer Richtlinie zwischen Privaten grundsätzlich ausgeschlossen ist, gilt die Richtlinie bei öffentlichen Arbeitgebern und Kommunen unmittelbar. Fehlen diese Kanäle, drohen ähnliche Strafen wie bei DSGV-Verstößen.
Mit unserem Webinar wollen wir Sie dafür sensibilisieren, welche Pflichten der europäische Gesetzgeber den Kommunen und öffentlichen Unternehmen aufgibt und wie der Einsatz von Hinweisgebersystemen im öffentlich-rechtlichen Bereich ohne große Mühe gelingen kann.
Das Webinar steht unter der Überschrift:
Hinweisgeberschutzsystem – Pflichten für kommunale Unternehmen und Kommunen und deren Umsetzung
Wir laden Sie herzlich ein, die Fragen rund um die Herausforderungen und Lösungen zur Implementierung eines Hinweisgeberschutzsystems im öffentlich-rechtlichen Sektor mit Frau Rechtsanwältin Anne C. Jonas und Herrn Rechtsanwalt Dr. Maik Kirchner am 27.09.2022 um 9:00 Uhr online im Rahmen einer CBH-Speed Veranstaltung zu diskutieren.
Wir würden uns freuen, wenn unsere Veranstaltung Ihr Interesse findet.