CBH Extra | Rechtsprechung der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit ab 2021

Im Webinar am 22. März 2022 (09:00 - 10:30 Uhr) nimmt CBH-Partner Dr. Thomas Ritter (Fachanwalt für Arbeitsrecht) die Rechtsprechung der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit und insbesondere auch des kirchlichen Arbeitsgerichtshofs in Bonn (KAGH) ab 2021 in den Blick und stellt diese mit Bezügen zur arbeitsrechtlichen Praxis dar.

Die Katholische Kirche in Deutschland hat im Bereich des Arbeitsrechts aufgrund der verfassungs-rechtlichen Vorgaben in Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV und – auf der Ebene des europäischen Verfassungsrechts – aufgrund des Art. 17 AEUV eine besondere Stellung inne. So gelten für alle kirchlichen Einrichtungen nicht die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes – was der deutsche Gesetzgeber in § 118 BetrVG ausdrücklich klargestellt hat –, sondern ein eigenes „kirchliches Betriebsverfassungsgesetz“, die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Dabei umfasst die Kompetenz der Kirche zum Erlass eigener Regelungen nicht nur den Erlass einer solchen eigenen Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), sondern auch die Kompetenz zur Errichtung einer eigenen Gerichtsbarkeit zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich.

Unser Webinar richtet sich an alle Dienstgebenden in der Katholischen Kirche und Caritas, Vertretungen der Mitarbeitenden, Bistümer, Gerichte und die Anwaltschaft.

Dr. Thomas Ritter hat einen besonderen Bezug zu dieser Rechtsmaterie. So ist er z. B. Co-Autor im Werk „Reichold/Kortstock, Das Arbeits- und Tarifrecht der Katholischen Kirche“, und zudem Co-Herausgeber und Co-Autor des unmittelbar vor dem Erscheinen stehenden neuen Kommentars von Reichold/Ritter/Gohm zur Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO), zur Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) und zur Kirchlichen Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO) (Verlag C.H.Beck).

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Webinar-ID: 613-675-443

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Dr. Thomas Ritter

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T: +49 30 88 67 25-80
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