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Tiere filmen & Datenschutz

Mit Urteil vom 14.09.2017 – 2 216/16 hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden, dass der Einsatz von Wildbeobachtungskameras im Wald dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterfällt. Das Gericht sah den Anwendungsbereich des BDSG eröffnet, da die Kameras Datenverarbeitungsanlagen seien, die hier nicht ausschließlich im persönlichen oder familiären Bereich zum Einsatz kämen.

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Aktuelle Entscheidungen zur dreidimensionalen Warenformmarke

Gemäß § 3 Abs. 1 Markengesetz (MarkenG) können dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung als Marke geschützt werden, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (sog. 3D-/Warenform-/Verpackungsmarken).

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Keine Irreführung durch „R im Kreis“ an einem reinen Wortzeichen trotz ausschließlich eingetragener Wort-/Bildmarke

In seinem Beschluss vom 17.08.2017 (Az. 6 W 67/17) stellt das OLG Frankfurt a. M. fest, dass eine Irreführung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UWG durch Anbringung des „R im Kreis“ an ein nicht isoliert als Marke eingetragenes Wortzeichen zu verneinen ist, wenn dieses Wortzeichen als rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Wort-/Bildmarke i. S. v. § 26 MarkenG zu qualifizieren ist.

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Neues zur Entschädigung nach § 642 BGB

Mehrkosten wie gestiegene Lohn- und Materialkosten, die zwar aufgrund des Annahmeverzugs des Bestellers, aber erst nach dessen Beendigung anfallen, nämlich bei Ausführung der verschobenen Werkleistung, sind vom Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB nicht erfasst, so der BGH in seinem Urteil vom 26.10.2017, Az. VII ZR 16/17.

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CBH auf der DAFTA 2017

Dr. Sascha Vander, Niklas Kinting und Dr. Ingo Jung haben CBH auf der diesjährigen DAFTA (Datenschutzfachtagung) am 16./17.11.2017 mit einem Ausstellerstand vertreten. Dr. Sascha Vander hat zudem im Rahmen eines Panels einen Vortrag zu den rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Fallstricken von „Bring your own device“-Konzepten gehalten und an einer diesbezüglichen Podiums-Diskussion mitgewirkt.

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CBH auf der DAFTA 2017

Dr. Sascha Vander, Niklas Kinting und Dr. Ingo Jung haben CBH auf der diesjährigen DAFTA (Datenschutzfachtagung) am 16./17.11.2017 mit einem Ausstellerstand vertreten. Dr. Sascha Vander hat zudem im Rahmen eines Panels einen Vortrag zu den rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Fallstricken von „Bring your own device“-Konzepten gehalten und an einer diesbezüglichen Podiums-Diskussion mitgewirkt.

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