Nachdem die Europäische Kommission am 18.06.2015 bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte, teilte sie am 17.11.2016 mit, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verklagt und den Europäischen Gerichtshof angerufen hat.
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