Das OLG Karlsruhe hat in seinem Beschluss vom 09.01.2018, Az. 9 U 52/17, klargestellt, dass bei der Frage der Zumutbarkeit von Mangelbeseitigungskosten im Rahmen des § 635 Abs. 3 BGB nicht allein das Verhältnis zwischen den Mangelbeseitigungskosten einerseits und dem unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil des Auftraggebers andererseits entscheidend ist. Selbst bei einem nur sehr geringen wirtschaftlichen […]