Lizenzverträge und F+E-Kooperationenrechtssicher gestalten

Forschungs- und Entwicklungsverträge (F+E) bilden die Grundlage für viele Kooperationen zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen – und werfen zugleich komplexe rechtliche Fragen auf. Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt fundiertes Wissen zum Lizenzvertragsrecht und den rechtlichen Besonderheiten von F+E-Vereinbarungen. Im Mittelpunkt stehen typische Problemfelder wie Erfinder- und Erfindervergütungsfragen, der Umgang mit streitiger Miterfinderschaft, sowie Modelllösungen für Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen.

Dr. Martin Quodbach erläutert, wie Sie Know-how eindeutig identifizieren, Geheimhaltungsvereinbarungen rechtssicher gestalten und Vertragsklauseln zu Haftung, Kündigung und Publikation ausgewogen formulieren. Der Nachmittag widmet sich vertiefenden Fragestellungen wie der Lizenzierung komplexer Schutzrechtskombinationen, IPTransfers im Kontext von Ausgründungen und der Beteiligung von Hochschulen in F+E-Projekten – auch mit Blick auf den Pharmabereich oder softwarebezogene Erfindungen.
Zahlreiche Beispiele aus der Praxis, Gestaltungstipps und Hinweise zu aktuellen Entwicklungen (z. B. zu § 69b UrhG oder internen F+E-Vereinbarungen in Konzernen) helfen Ihnen, Fallstricke zu vermeiden und F+E-Verträge rechtssicher und interessengerecht zu gestalten.

Inhaltsübersicht

  • Erfinder- und Erfindervergütungsfragen
  • Voraussetzungen einer Miterfinderschaft
  • Hochschulerfindungs- und -vergütungsrecht
  • Erfindervergütungsmodelle
  • Typische Schwachstellen in Vertragsklauseln innerhalb von F+E-Verträgen
  • Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb von Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Vertragsstrafen
  • F+E-spezifische Erfindervergütungsfragen
  • Lizenzklauseln bei komplexen Lizenzgegenständen
  • Spezielle Fragen des IP-Transfers unter Beteiligung von Hochschulen
  • Fragen in Zusammenhang mit an Hochschulen entwickelter Software
  • Innerkonzernliche F+E, Inter-Company-Vereinbarungen

Weitere Informationen und das vollständige Programm finden sie hier.

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Es handelt sich um eine Veranstaltung der „Fortbildungskampagne öffentliches Recht“.

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Dr. Martin Quodbach, LL.M.

Dr. Martin Quodbach, LL.M.

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