Die bevorstehende Fußball-Weltmeisterschaft wirft ihre Schatten voraus. Das Turnier, das erstmals in drei Staaten, in Kanada, Mexiko und den USA ausgetragen wird, wird weltweit von Millionen von Zuschauern verfolgt und geht mit einer entsprechenden erheblichen medialen Präsenz einher. Für Unternehmen ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, das mit diesem Großereignis verbundene öffentliche Interesse und die mediale Präsenz verkaufsfördernd zu nutzen. Doch nur die wenigsten Unternehmen können als offizieller Sponsor oder Partner der FIFA agieren – um sich nicht dem Risiko von Abmahnungen, Unterlassungs- oder Schadenersatzforderungen auszusetzen und dennoch von der Aufmerksamkeit des Events profitieren zu können, gilt es daher, einige Punkte zu beachten.
Zum Hintergrund – Schutzrechte der FIFA
Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 („WM“), die vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026stattfindet, ist eine Veranstaltung der FIFA (Fédération Internationale de Football Association), dem Weltfußballverband.
Anders als bei der (werblichen) Nutzung olympischer Bezeichnungen und Symbole, die spezialgesetzlich im Olympiaschutzgesetz geregelt ist, besteht für die Zeichen der WM kein unmittelbarer spezialgesetzlicher Schutz. Es gelten somit grundsätzlich die allgemeinen Regelungen des Zivilrechts (Hausrecht), des Wettbewerbsrechts (insbesondere Irreführung, gezielte Behinderung, unlautere Nachahmung u. a.) sowie des Marken-, Design- und Urheberrechts bei Einsatz fremder Kennzeichen und Logos.
Zur möglichst umfassenden Absicherung des Events hat die FIFA daher im Vorfeld bereits zahlreiche Schutzrechte – insbesondere Marken und Designs – angemeldet und ist zudem ausschließliche Inhaberin aller Schutz- und Urheberrechte an FIFA-Namen, -Logos, -Marken, -Musik, -Medaillen, -Plakaten und -Trophäen, die im Zusammenhang mit der WM verwendet werden.
Zu den offiziellen Marken der FIFA, die für zahlreiche Waren und Dienstleistungen Schutz beanspruchen, gehören beispielsweise:
- „WORLD CUP 2026“ (UM 018734816)
- „MUNDIAL 26“ (UM 018948251)
- der offizielle Slogan
(UM 018876445) - die Grafik
(UM 018876471) - die offiziellen Maskottchen der Gastgeberländer und zahlreiche Event- und Austragungsortkennzeichen wie etwa „Houston 2026“ (US Serial Number 97462321), „Toronto 2026“ (TMA1175288) oder „Vancouver 2026“ (TMA1175287)
Die kommerzielle Verwertung dieser Rechte steht ausschließlich der FIFA und ihren Partnern und Lizenznehmern zu. Eine unautorisierte Nutzung kann Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen und erhebliche Kosten verursachen.
Zulässige Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft
Trotz der umfassenden Schutzrechte bestehen für Unternehmen dennoch vielfältige Möglichkeiten auch ohne Lizenz Werbemaßnahmen mit WM-Bezug umzusetzen.
Wichtig ist dabei in erster Linie, dass keine geschäftliche Verbindung zur FIFA hergestellt oder suggeriert wird und dass keine geschützten Rechte der FIFA verwendet und verletzt werden. Darüber hinaus dürfen keine unlauteren Wettbewerbshandlungen vorliegen, insbesondere keine Irreführung über keine tatsächlich nicht bestehende Sponsoren- oder Partnerschaftsstellung.
Grundsätzlich zulässig sind daher insbesondere
- Rein beschreibende Hinweise auf die Fußball-Weltmeisterschaft, etwa „Angebote zur Fußball-WM“ oder „Aktionen zum WM-Start“
- Allgemeine fußballbezogene Aussagen ohne Bezug auf offizielle FIFA-Kennzeichen, z. B. „Fußballsommer“ oder „Fan-Aktionen“
- Verwendung allgemeiner Fußball- und Länderbezüge, etwa Flaggen, Bälle oder Tore, sofern keine offiziellen Symbole der FIFA eingesetzt werden
- Gewinnspiele und Sonderaktionen, sofern die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und keine geschützten Marken der FIFA oder Dritter verwendet werden. Zu beachten ist, dass die Verlosung von Eintrittskarten zur Weltmeisterschaft regelmäßig offiziellen Sponsoren vorbehalten ist.
- Auch die Entwicklung eigener Kampagnenmotive oder Logos ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch einen ausreichenden Abstand zu den offiziellen Kennzeichen voraus, um Verwechslungsgefahren zu vermeiden.
Praxistipp
Ob eine Werbemaßnahme im Zusammenhang mit der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 zulässig ist, lässt sich stets nur anhand der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall beurteilen. Unternehmen sollten insbesondere darauf achten,
- keine offiziellen FIFA-Marken oder -Symbole zu verwenden oder nachzuahmen,
- den Eindruck einer wirtschaftlichen Verbindung zur FIFA zu vermeiden,
- die Kennzeichen im konkreten Kontext ausschließlich beschreibend zu nutzen.
Eine frühzeitige rechtliche Prüfung geplanter WM-bezogener Werbemaßnahmen kann dazu beitragen, Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und das Werbepotenzial der Weltmeisterschaft rechtssicher zu nutzen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
