KMU-Fonds 2026: Erneut Fördermöglichkeiten für Marken- und Designanmeldungen!

Auch in diesem Jahr unterstützt die Europäische Kommission kleine und mittlere Unternehmen bei der Absicherung ihrer gewerblichen Schutzrechte durch die Rückerstattung eines Großteils der Anmeldegebühren – schnell sein lohnt sich!

Der Schutz geistigen Eigentums – beispielsweise durch Marken oder Designs – ist vor allem für kleinere und mittelständische Unternehmen sowie Start-ups von besonders großer Bedeutung. Die entsprechenden Rechte schützen nicht nur das eigene Geschäftsmodell, sondern tragen auch nachweislich dazu bei, die Widerstands- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens international zu stärken. Aktuelle Studien zeigen, dass Unternehmen und insbesondere Start-ups mit eingetragenen Schutzrechten (z. B. Patente, Marken oder Designs) deutlich erfolgreicher sind als Unternehmen ohne Schutzrechte. Gerade bei der Finanzierung können diese Schutzrechte auch ein entscheidender Schlüsselfaktor für den nachhaltigen Erfolg eines Unternehmens sein.

Ab dem 2. Februar besteht wieder die Möglichkeit, sich über den KMU-Fonds „Ideas Powered for Business” einen Großteil der Anmeldegebühren für Marken- oder Designanmeldungen zurückerstatten zu lassen. Dieses Förderprogramm des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen und soll sie dabei unterstützen, ihre Rechte effektiv zu schützen. Über die Finanzierungshilfen können beispielsweise bis zu 75 % der Gebühren für die Anmeldung einer Marke oder eines Designs erstattet werden (maximal bis zu 700,00 €).

Wichtig: Die Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem „First-Come-First-Served-Prinzip“ in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Ein schnelles Handeln ist daher von Vorteil – sind die Mittel erschöpft, endet der Antragszeitraum vorzeitig!

Wer kann die Fördermittel in Anspruch nehmen?

  • KMU mit Firmensitz in der EU (unabhängig von der Rechtsform)
    • Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft.
  • Selbstständige
    • Auch Selbstständige können einen Antrag stellen. Dazu müssen sie einen Nachweis ihrer Beteiligung an einer wirtschaftlichen Tätigkeit erbringen, beispielsweise in Form einer von der zuständigen nationalen Behörde ausgestellten amtlichen Bescheinigung.

Was ist von den Fördermitteln umfasst?

Die Fördermöglichkeiten gelten unter anderem für Neuanmeldungen von Marken und Designs. Anmelder können 75 % der Amtsgebühren für Marken und/oder Designs auf nationaler und EU-Ebene (z. B. für Unionsmarken oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster) oder 50 % der Amtsgebühren für internationale Marken- und Designanmeldungen erstattet bekommen. Die Erstattung ist allerdings auf maximal 700,00 € beschränkt.

Wichtig: Die Förderung gilt nicht für bereits angemeldete oder eingetragene Marken & Designs und nicht für die Verlängerungen von Schutzrechten!

Unser Angebot

Gerne beraten wir Sie, ob Ihr Unternehmen für eine Förderung in Betracht kommt und unterstützen Sie bei der Beantragung sowie bei der Anmeldung Ihrer Marken oder Designs.

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Britta Iris Lissner, LL.M.

Britta Iris Lissner, LL.M.

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