Nationale Klagen, die vor dem Start des Einheitspatentsystems erhoben wurden, stehen der Rücknahme des Opt-out nicht entgegen.
Sachverhalt
Das Berufungsgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Rücknahme eines Opt-out auch dann unzulässig ist, wenn die nationalen Klagen bereits vor dem Inkrafttreten des EPGÜ anhängig waren und im Zeitpunkt der Rücknahmeerklärung noch anhängig sind.
In diesem Sinne hatte die Lokalkammer Helsinki in der Vorinstanz entschieden.
Entscheidung des EPG Berufungsgerichts
Das Berufungsgericht hebt die im Verfügungs- und Hauptsachverfahren ergangenen Entscheidungen auf und verweist die Sachen an die Lokalkammer Helsinki zurück.
Die wesentlichen Erwägungen fasst das Berufungsgericht in folgendem Leitsatz zusammen:
“Considering the wording, structure, object and purpose of Art. 83 UPCA as a whole, the sentence ´Unless an action has already been brought before a national court´ in Art. 83(4) UPCA must be understood to refer to an action brought before a national court during the transitional regime.“
Praxishinweis
Mit der Entscheidung des Berufungsgerichts steht fest, dass die Rücknahme des Opt-out nach Art. 83 Abs.4 EPGÜ auch dann in Betracht kommt, wenn nationale Klagen vor dem Start des Einheitspatentsystems bereits anhängig waren. Auf die von der Lokalkammer Helsinki offen gelassene Frage, wie zu entscheiden ist, wenn die Rechtshängigkeit der nationalen Klagen vor dem Start des Einheitspatentsystems oder jedenfalls vor der Erklärung des Rücktritts vom Opt-out entfallen ist, kommt es für die Zulässigkeit des Rücktritts nicht an. Fragen der parallelen Rechtshängigkeit sind bei nationalen Klagen, die zu Beginn des Übergangszeitraums nach Art. 83 Abs. 4 EPGÜ bereits anhängig waren, nach der Brüssel-Ia-Verordnung zu beurteilen.
Quelle: EPG (Berufungsgericht), Anordnung vom 12.11.2024, Az. UPC_CoA_489/2023, APL_596007/2023, UPC_CoA_500/2023, APL_596892/2023 – AIM / SUPPONOR.
Hinweis: Eine Zusammenfassung der Entscheidung wird abgedruckt in Heft 12 der im Revugis-Verlag erscheinenden Monatszeitschrift IPkompakt.