BGH – CQI-Bericht

In seinem Urteil vom 18.01.2022 (X ZR 14/20) befasst sich der BGH mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Äußerungen in und am Rande von Arbeitsgruppentreffen einer Standardisierungsorganisation Stand der Technik begründen.

Sachverhalt

In dem zugrunde liegenden Patentnichtigkeitsberufungsverfahren hatte der BGH über den deutschen Teil eines europäischen Patents zu entscheiden, das ein Verfahren zum Empfangen eines Steuerkanalsignals von einer Basisstation sowie ein mobiles Endgerät zur Durchführung dieses Verfahrens betraf.

Das BPatG hatte das Streitpatent erstinstanzlich teilweise für nichtig erklärt. In der Berufungsinstanz war im Zusammenhang mit der Prüfung der Patentfähigkeit u. a. maßgeblich, ob der Inhalt eines der erfinderischen Tätigkeit entgegenstehenden Dokuments bereits vor dem Prioritätstag im Rahmen eines informellen Gesprächs im Anschluss an eine Arbeitsgruppensitzung der ETSI so offenbart wurde, dass die Informationen der Öffentlichkeit zugänglich waren.

Entscheidung des BGH

Der BGH weist die Nichtigkeitsklage ab.

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Informationen, die in oder am Rande eines Arbeitsgruppentreffens der ETSI präsentiert werden, der Öffentlichkeit zugänglich sind, bildet der BGH folgenden Leitsatz:

„Dokumente und Informationen, die den Teilnehmern eines Treffens einer Arbeitsgruppe des European Telecommunication Standards Institute (ETSI) in einer förmlichen Sitzung präsentiert werden, sind in der Regel der Öffentlichkeit zugänglich. Äußert sich dagegen ein Teilnehmer eines solchen Treffens außerhalb einer Sitzung im Gespräch mit anderen Teilnehmern zu technischen Sachverhalten, muss er regelmäßig nicht damit rechnen, dass diese Informationen einem nicht begrenzten Kreis von Personen zugänglich werden.“ (Amtlicher Leitsatz des BGH).

Eine Zusammenfassung der Entscheidung ist abgedruckt in Heft 4 der monatlich im Reguvis-Verlag erscheinenden Zeitschrift IPkompakt.

Quelle: BGH, Urt. v. 18.01.2022 – X ZR 14/20 – CQI-Bericht

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Niklas Kinting

Niklas Kinting

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