CBH-Schulung zur HOAI 2021 – Update

Zum 01.01.2021 ist die HOAI novelliert worden, die Neufassung wurde aufgrund des Urteils des EuGH vom 04.07.2019 erforderlich.

Anfang dieses Jahres in unserer CBH-Schulung zur HOAI 2021 hatten wir zur Rechtslage bis zum 31.12.2020 berichtet, dass offen sei, ob sich Architekten, Ingenieure und private Auftraggeber weiterhin auf die damaligen Mindest- und Höchstsätze der HOAI 2013 berufen können. Hierzu wurden verschiedene Rechtsansichten vertreten. Einige Gerichte wollten dem Urteil des EuGH unmittelbare Wirkung für laufende und kommende Prozesse zubilligen, andere sahen nur die BRD verpflichtet, die HOAI entsprechend zu novellieren. Der BGH hat erkennen lassen, eher keine unmittelbare Wirkung zu sehen, dies aber nicht entschieden, und die Sache mit Vorlagebeschluss vom 14.05.2020 – VII ZR 174/19 – dem EuGH vorgelegt.

Am 15.07.2021 hat der Generalanwalt beim EuGH in dieser Sache – C-261/20 – dem Gericht seine Schlussanträge zu den vom BGH vorgelegten Fragen zur Anwendbarkeit der mindest- und höchstsatzorientierten Preisverbote unterbreitet.

Er hält die nationalen Preisverbote der Vorgängerfassungen der HOAI im Ergebnis für rechtlich nicht mehr durchsetzbar. Die Dienstleistungsrichtlinie konkretisiere allgemeine unionsrechtliche Grundsätze, insbesondere die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Vertragsfreiheit. Daher müssen die nationalen Gerichte, wenn eine richtlinienkonforme Auslegung nicht möglich ist, derlei Vorschriften unangewendet lassen.

Möchten Sie über das Verfahren und die anstehende Entscheidung des EuGH informiert werden? Dann schicken Sie uns gerne eine E-Mail an redaktion@cbh.de mit dem Betreff „HOAI Newsletter“.

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Dr. Markus Vogelheim

Dr. Markus Vogelheim

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