Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung beschlossen.
So soll es beispielsweise zur Schaffung neuen Wohnraums möglich sein, in großflächigerem Rahmen den vorhandenen (Wohn-) Gebäudebestand aufzustocken oder weitergehende, verdichtende Hinterlandbebauung zuzulassen. Auch die bauliche Nachverdichtung im unbeplanten Innen – und Außenbereich soll ohne Aufstellung eines Bebauungsplans ermöglicht werden.
Mehr dazu in unserem CBH Extrablatt | Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung.