Am 01.11.2024 ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Damit wird die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens erheblich erleichtert.
Welche mittelbaren Folgen das für Arbeitgeber insbesondere im HR Alltag hat beleuchten wir in unserem CBH-Extrablatt.