Verstößt die Finanzierung der Deutschen Welle gegen aktuelles Unionsrecht?

Mit dieser Frage beschäftigt sich Dr. Jörg Frederik Ferreau in einem Gutachten im Auftrag der Deutschen Welle und kommt zu dem Ergebnis, dass die Finanzierung der Deutschen Welle nicht mit dem European Media Freedom Act (EMFA) vereinbar ist.

Ende 2025 kürzte der Bundestag den Bundeszuschuss für die Deutsche Welle um 10 Mio. EUR auf 415,4 Mio. EUR. Zusammen mit tarifbedingten Mehrkosten entstand eine Finanzierungslücke von circa 21. Mio. EUR, die zu deutlichen Einschnitten im Programm führte. Dies wirft einmal mehr die Frage auf, ob die Finanzierung der Deutschen Welle über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ausreichend und rechtskonform ist. 

Der seit August 2025 geltende Art. 5 Abs. 3 EMFA verlangt, dass die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien auf transparenten, objektiven Kriterien beruht sowie angemessen, nachhaltig und vorhersehbar ist, um politische Einflussnahme zu verhindern.

Konflikt mit dem Deutsche-Welle-Gesetz

In seinem Gutachten kommt Ferreau zu dem Ergebnis, dass die bisherige Regelung im Deutsche-Welle-Gesetz (DWG) wegen fehlender objektiver Kriterien und mangelnder Planungssicherheit nicht mit dem EMFA vereinbar ist. Der aktuelle Finanzierungsmechanismus ermöglicht politische Einflussnahme auf die Deutsche Welle.

Aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts ist der Bundesgesetzgeber gefordert, das DWG im Rahmen der anstehenden Novellierung anzupassen. Für eine EMFA-konforme Neugestaltung kommen laut Ferreau verschiedene Lösungsansätze in Betracht, etwa eine unabhängigen Bedarfsermittlung oder eine (teilweise) Indexierung der Zuschusshöhe.

Wesentliche Ergebnisse des Gutachtens wurden nun veröffentlicht. Lesen Sie dazu den Aufsatz von Dr. Jörg Frederik Ferreau in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM 2026, 675-683).

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Dr. Jörg Frederik Ferreau

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