Das Gebot der Staatsferne verbietet staatlichen Stellen, eigene Medien anzubieten. Doch einige Online-Angebote der Bundesregierung loten mindestens die Grenzen dieses Verbots aus. Zwar dürfen die Ministerien im Netz eine eigene Informations- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Nicht zulässig ist aber eine davon losgelöste redaktionelle Berichterstattung.
Bislang können sich nur privatwirtschaftliche Medien über das Wettbewerbsrecht gegen unzulässige staatliche Konkurrenz wehren. Zusätzlich sollten Telemedien gesetzlich verboten werden, soweit sie nicht der Entfaltung einer zulässigen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit dienten. Eine entsprechende Regelung könnten die Länder im Rahmen der anstehenden Reform des Medienstaatsvertrags einführen.
Der Gastbeitrag von Dr. Jörg Frederik Ferreau ist bei Legal Tribune Online am 16.06.2025 erschienen.
