F.A.Z. | Konflikt um „Krispy Kebab“

Darf eine weltweite Kette wie Kentucky Fried Chicken (KFC) ein Produkt „Krispy Kebab“ nennen, wenn eine regionale Dönerkette bereits seit Jahren unter demselben Namen firmiert?

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) analysiert CBH-Partner Prof. Dr. Ingo Jung die markenrechtlichen Besonderheiten dieses „David-gegen-Goliath“-Falls. Dabei beleuchtet er insbesondere die Hürden beim Schutz von Begriffen mit beschreibendem Anklang und zeigt auf, warum der Konflikt für das kleinere Unternehmen trotz juristischer Komplexität ein strategischer Erfolg sein kann.

Hier geht es zum vollständigen Artikel in der FAZ.

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Prof. Dr. Ingo Jung

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