BauCode NRW – Was sich jetzt für die Praxis ändert

Mit dem am 15. Juli 2026 vom Landtag beschlossenen „BauCode NRW“ wird die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen umfassend novelliert.

Die neue Landesbauordnung tritt bereits zum 1. September 2026 in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die insbesondere für Revitalisierungen, Nutzungsänderungen, Aufstockungen und den Wohnungsneubau relevant sind.

Was ändert sich konkret?

  • Weniger Anforderungen an die „anerkannten Regeln der Technik“: Nach § 3 BauO NRW wird deren Berücksichtigung auf das bauordnungsrechtliche Mindestmaß zurückgeführt.
  • Einfachere Schaffung von Wohnraum im Bestand: § 47 BauO NRW erleichtert künftig unter bestimmten Voraussetzungen die Umnutzung, Änderung und Aufstockung bestehender Gebäude.
  • Erleichterungen bei Revitalisierungen: Auch die Nutzungsänderung von Nichtwohngebäuden wird über § 59 BauO NRW vereinfacht.
  • Erweiterte Genehmigungsfreistellung: § 63 BauO NRW weitet den Anwendungsbereich aus. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorhaben im unbeplanten Innenbereich genehmigungsfrei gestellt werden.
  • Neue Genehmigungsfiktion: Mit § 74 BauO NRW n. F. wird erstmals eine Genehmigungsfiktion in Nordrhein-Westfalen eingeführt.

Was die neuen Regelungen konkret bedeuten und welche Chancen sich daraus für die Praxis ergeben, erfahren Sie in der aktuellen Mitgliederinfo zur novellierten Landesbauordnung NRW des BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Die Mitgliederinformation ist in Zusammenarbeit mit den CBH Rechtsanwälten entstanden. Sie bietet Ihnen einen kompakten und praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für Revitalisierungsmaßnahmen, die Bestandsentwicklung und den Wohnungsneubau.

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Christopher Küas

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Ali Artik

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