Am 29.04.2026 hat die BFT Cognos GmbH zum Thema „Innovation im Brandschutz – Neue Regelwerke, nachhaltige Baupraxis, ingenieurmäßige Nachweisführung“ die Aachener Brandschutztagung 2026 veranstaltet. Der Autor hat den ca. 200 Teilnehmern aus der Baubranche, den Sachverständigen und den Genehmigungsbehörden in der beeindruckenden Kulisse des Aachener Tivoli die rechtliche Bedeutung der sog. allgemein anerkannten Regeln der Technik nähergebracht.
Gemäß dem Veranstaltungsthema konnte sich das Auditorium interdisziplinär über die Innovationen im Brandschutz informieren. Unter anderem hat Andreas Plum, Geschäftsführer der BFT Cognos GmbH Möglichkeiten aufgezeigt, wie beim Bauen mit Raumzellen eine ordnungsgemäße Nachweisführung möglich ist. Besondere Bedeutung hat dieses Thema soweit die Raumzellen in Stahlrahmenbauweise errichtet werden, da vielen am Bau Beteiligten, insbesondere Genehmigungsbehörden nicht klar ist, wie der Brandschutz in diesem Fall nachgewiesen werden kann. Insbesondere aber bzgl. kostengünstigen und schnellen Bauens eröffnet eine derartige Bauweise neue Möglichkeiten.
Das Thema der Nachweisführung ist unmittelbar verknüpft mit den Inhalten des Vortrags des Autors „Allgemein anerkannte Regeln der Technik – Fundament oder Fessel?“, da ein Verwendbarkeitsnachweis dann nicht erforderlich ist, wenn das Bauprodukt „Raumzelle“ einer allgemein anerkannten Regel der Technik entspräche. Der Autor hat im Rahmen seines Vortrags den Teilnehmern einen Überblick darüber gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine technische Regel im Rechtssinne als allgemein anerkannt zu gelten hat und welche Rechtsnatur die allgemein anerkannten Regeln der Technik aufweisen. Die BauO NRW 2018 in ihrer aktuellen Fassung schreibt vor, dass allgemein anerkannte Regeln der Technik, die der Sicherheit dienen, zu beachten sind. Vor diesem Hintergrund werden die allgemein anerkannten Regeln der Technik vielfach als „Baukostentreiber“ identifiziert.
In Bezug hierauf konnte Dr. Ing. Michael Schleich, Leiter des Referats baulicher Brandschutz, Sonderbauten, bauaufsichtliche Regelungen für technische Gebäudeausrüstung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen seines Vortrags „Neues aus dem Bauordnungsrecht – Bauen soll in NRW wieder einfacher werden“ berichten, dass in der aktuell beabsichtigten Änderung der BauO NRW diese Regelung geändert werden soll. Mit der Änderung der BauO NRW 2018 ist nach den Ausführungen von Dr. Schleich Mitte des Jahres zu rechnen. Unwägbarkeiten ergäben sich insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht nur die BauO NRW 2018 geändert werden soll, sondern auch das Denkmalschutzgesetz. Hinsichtlich der Änderungen im Denkmalschutzgesetz bestehe aber noch politischer Abstimmungsbedarf.
Nach den weiteren spannenden Fachvorträgen bestand umfängliche Möglichkeit zum individuellen Austausch und Networken. Ein abschließendes Highlight war die Möglichkeit, an einer Führung durch den Tivoli teilzunehmen, bei der auch das sicherheitstechnische Herzstück – der Sicherheitskontrollraum – vorgestellt wurde.
Vor dem Hintergrund, dass CBH und die BFT Cognos GmbH im Rahmen ihrer Netzwerkpartnerschaft am 11.06.2026 die zweite Fachtagung „Sicherheit der kritischen Infrastrukturen“ in den Räumlichkeiten der CBH Rechtsanwälte in Köln veranstalten werden, bot dieser Programmpunkt Gelegenheit, über sicherheitstechnische Anforderungen, die über den Brandschutz hinausgehen, mit diesem aber in Einklang zu bringen sind, am corpus delicti „Station“ zu diskutieren.
