André Ueckert
Verletzt sich ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, stellt sich die Frage, ob er zum Unfallzeitpunkt tatsächlich einen Weg zurückgelegt hat und somit gesetzlich unfallversichert ist oder ob sich der Arbeitnehmer noch in dem unversicherten häuslichen Lebensbereich aufgehalten hat.
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