Die Fortsetzung eines uneingeschränkten Konzertbetriebs an der Volksbühne in Köln, früher bekannt als Millowitsch-Theater, wurde durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW am 12.06.2024 bestätigt.
Ein Eigentümer einer Wohnung der Aachener Straße hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln Recht bekommen, als er geltend machte, durch den stattfindenden Konzertbetrieb in der Volksbühne in seinen Rechten verletzt zu sein. Er klagte gegen eine im Dezember 2018 erteilte Baugenehmigung für eine Erweiterung des Betriebs an der Volksbühne durch elektronisch verstärkte Musik.
Durch die Berufung der Volksbühne auf den Bestandsschutz änderte der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts.
Als Begründung zieht das OVG NRW heran, dass die Rechtsposition, auf die sich der Kläger beruft, nicht schutzwürdig sei, da seine Wohnnutzung neben der Volksbühne sowohl materiell als auch formell rechtswidrig ist. Durch das Vorliegen einer bestandskräftigen Baugenehmigung mit Betrieb der Volksbühne nach 22:00 Uhr ist eine benachbarte Wohnnutzung wegen Überschreitung der Lärmrichtwerte für die Nachtzeit nicht möglich.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist ein bedeutender Erfolg für die Volksbühne in Köln. Ihr umfangreiches Programm kann ohne Einschränkungen ausgebaut werden, um ihre Rolle als traditionsreiche Institution zu festigen. Besonders erfreulich bei dem Verfahren ist die starke Unterstützung aus der direkten Nachbarschaft.
Herr Schiffer, der federführend als Anwalt das Verfahren vertreten hat, kommentierte: „Der Prozess war hartnäckig, aber wir haben immer das große Ganze im Blick behalten – die kulturelle Bereicherung unserer Stadt.“ Schiffer fügte hinzu: „In Köln hält man zusammen, besonders innerhalb der Veedel. Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns gegenseitig unterstützen.“ Durch den Standort der Kanzlei in unmittelbarer Nähe der Volksbühne fühlte sich das betreuende Team stark mit der Angelegenheit verbunden. „Es war uns ein Herzensanliegen, die kulturelle Vielfalt und die lebendige Atmosphäre, die die Volksbühne ausstrahlt, zu bewahren und zu fördern,“ erklärte Schiffer abschließend.