Der Bundestag hat am 6. November 2025 die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) beschlossen. Damit schafft die Bundesregierung erstmals den rechtlichen Rahmen für eine kommerzielle Speicherung und den Transport von CO₂ im industriellen Maßstab. Ziel ist es, die Technologie von Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) als Bestandteil der deutschen Klimastrategie zu etablieren.
Was ist das Ziel der KSpG-Novelle?
Kern des neuen Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) ist die Öffnung des Gesetzes für den Regelbetrieb. Die bisherige Beschränkung auf Forschungs- und Demonstrationsvorhaben entfällt. Künftig sind Offshore-Speicher in der ausschließlichen Wirtschaftszone und im Festlandsockel zulässig; eine Onshore-Speicherung bleibt den Bundesländern über ein Opt-in-Modell vorbehalten. Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer werden von der CO₂-Speicherung ausgeschlossen.
Wie wird der CO₂-Transport geregelt?
Auch der Transport von CO₂ wird umfassend neu geregelt:
- Einheitliches Planfeststellungsverfahren für CCS- und CCU-Leitungen (§§ 4 ff. KSpTG) mit beschleunigten Abläufen nach dem EnWG-Vorbild.
- Möglichkeit der Umstellung bestehender Gas- oder Wasserstoffleitungen auf CO₂-Transportleitungen.
- Errichtung und Betrieb von CO₂-Leitungen und Speichern gelten als Vorhaben überragenden öffentlichen Interesses – vergleichbar mit Strom- und Wasserstoffleitungen.
Damit wird der Aufbau einer CO₂-Infrastruktur erheblich erleichtert. Durch die KSpG-Novelle soll Deutschland den Einstieg in die industrielle CO₂-Kreislaufwirtschaft schaffen, insbesondere für Kalk- oder Zementherstellung, in denen Emissionen unvermeidbar sind.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats und kann nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Den Gesetzentwurf, die Beschlussempfehlung sowie weitere Unterlagen zum parlamentarischen Verfahren finden Sie hier im Dokumentations- und Informationssystem des Bundestages (DIP).
