Land NRW mit CBH erfolgreich vor dem BVerwG: A46-Ausbau ist korrekt

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 10. April 2019 zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) entschieden, dass die Landesbehörde Straßenbau Nordrhein-Westfalen („Landesbetrieb Straßen.NRW“) beim sechsspurigen Ausbau der Autobahn A46 zwischen Düsseldorf und Wuppertal bis zum „Sonnborner Kreuz“ den Immissionsschutz (Lärm- und Luftanforderungen) hinreichend beachtet.

Mit zwei Urteilen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 10. April 2019 zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) entschieden, dass die Landesbehörde Straßenbau Nordrhein-Westfalen („Landesbetrieb Straßen.NRW“) beim sechsspurigen Ausbau der Autobahn A46 zwischen Düsseldorf und Wuppertal bis zum „Sonnborner Kreuz“ den Immissionsschutz (Lärm- und Luftanforderungen) hinreichend beachtet.

Geklagt hatte die Stadt Wuppertal, die mehr Schutzvorkehrungen begehrt hatte, die A46 führt u. a. an einer Schule und einer Kindertagesstätte vorbei, die in der Nähe der Autobahn liegen. Das Land hält aber alle gesetzlichen Immissionsschutzanforderungen, insbesondere auch die Luft-Schadstoff-Grenzwerte ein, so der 9. Senat des BVerwG. Die Stadt Wuppertal sei daher nicht in eigenen Rechten verletzt.

Auch eine klagende Eigentümergemeinschaft eines Hochhauses oberhalb der A46 drang mit ihrem Wunsch nach einem Lärmschutztunnel nicht durch: Die seitens der Klägerseite gewünschte Tunnellösung wäre insbesondere angesichts der damit verbundenen hohen Kosten und der Vorbelastung der Immobilie der Klägerseite unverhältnismäßig, entschieden die Leipziger Bundesrichter.

BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 (Aktenzeichen 9 A 22.18 und 9 A 24.18)

9. Senat VorsRi BVerwG Dr. Bier

Klägerseite
Vertretung Stadt Wuppertal
Dr. Martin Schröder (Wolter Hoppenberg)
Vertretung Eigentümergemeinschaft
Danuta Wessoly (DSH Rechtsanwälte)
Beklagtenseite
Vertretung Land NRW
Dr. Tassilo Schiffer (CBH Rechtsanwälte)
Dr. Cornelia Wellens (CBH Rechtsanwälte)