Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten

Fachtagung der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft am 08.05.2018.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, deren Stiftungsratsvorsitzender CBH-Namenspartner Rechtsanwalt Manfred Haesemann ist, veranstaltet eine Fachtagung zum Artenschutz.

Sowohl Vorhaben auf der grünen Wiese als auch etwa auf brachgefallenem Gelände können mit dem Artenschutz kollidieren. Dann können Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, sogenannte CEF-Maßnahmen erforderlich werden. Für letztere sind die Anforderungen höher als für die Kompensation nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.

Die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft richtet zu diesem Themenfeld am 08.05.2018 in Bonn eine Fachtagung mit dem Titel „Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten“ aus. Sie soll die rechtlichen und fachlichen Anforderungen sowie Spannungsfelder bei der Umsetzung des Artenschutzes in Projekten beleuchten. Stiftungsratsvorsitzender und CBH-Namenspartner Manfred Haesemann hat die Moderation übernommen. CBH-Anwältin Dr. Cornelia Wellens wird zu aktueller Rechtsprechung bezüglich der Sicherung von artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen vortragen – ein Themenfeld, das immer wieder zum Stolperstein für Planungen wird.
Weitere Informationen finden Sie hier: Flyer für die Tagung

*** Jetzt anmelden zur Fachtagung „Artenschutz bei Planung und Umsetzung von Projekten“ am 08. Mai 2018 im Gustav-Stresemann-Institut in Bonn. Weitere Informationen zur Tagung und zum Programm finden Sie hier. ***

http://www.rheinische-kulturlandschaft.de/fachtagung-artenschutz-bei-planung-und-umsetzung-von-projekten-am-08-05-2018/