In der aktuellen Ausgabe der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht bespricht Dr. Stephan Rabe die jüngste Entscheidung des OLG Düsseldorf zur Überprüfungspflicht öffentlicher Auftraggeber bei begründeten Zweifeln an Bietererklärungen. Grundsätzlich dürfen Auftraggeber auf die Richtigkeit der von Bietern abgegebenen Eigenerklärungen vertrauen. Sie müssen jedoch bei konkreten Anhaltspunkten für Zweifel Maßnahmen zur Aufklärung ergreifen und gegebenenfalls beim Bieter nachfragen, um die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Transparenz im Vergabeverfahren zu wahren.
Als Fachanwalt für Vergaberecht erläutert Dr. Rabe die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die praktische Bedeutung der Pflicht zur Aufklärung, wenn Zweifel an der Leistungsfähigkeit von Bietern bestehen.
Das aktuelle NZBau Heft 5/2025 finden Sie hier.